Noch nicht rechtskräftig
Fall Lucile: Mordanklage gegen Lkw-Fahrer eingebracht
20.06.2018
Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft rechnet mit Prozessbeginn im Herbst.
Im Fall der im Jahr 2014 in Kufstein getöteten 20 Jahre alten französischen Austausch-Studentin Lucile K. aus Lyon hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck Mordanklage gegen den tatverdächtigen 40-jährigen Lastwagenfahrer aus Rumänien eingebracht. Dies sagte ein Sprecher der Anklagebehörde der APA und bestätigte einen Bericht der "Tiroler Tageszeitung" (Mittwochausgabe).
Die Anklage sei noch nicht rechtskräftig, erklärte Sprecher Thomas Willam. Sollte sie in Rechtskraft erwachsen, ging die Anklagebehörde von einem Prozesstermin im heurigen Herbst aus. Derzeit werde die Anklageschrift gerade ins Rumänische übersetzt, um sie dem Angeklagten im Rechtshilfeweg zukommen zu lassen.
Lebenslange Haftstrafe in Deutschland
Die Geschworenen werden laut dem Bericht über eine reine Mordanklage entscheiden. Ein weiterer Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist mit der Anklage nicht verbunden.
Der Rumäne befindet sich derzeit im Gefängnis in Deutschland. Er war im Dezember vergangenen Jahres nach dem Sexualmord an einer 27-jährigen Joggerin im süddeutschen Endingen zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Derzeit läuft noch die Revision gegen das Urteil am Bundesgericht in Karlsruhe.
Auslieferung noch unklar
Wann der Beschuldigte nach Innsbruck ausgeliefert wird, ist vorerst unklar. Damit der Prozess in Tirol stattfinden kann, muss das Urteil in Deutschland jedenfalls nicht rechtskräftig werden, betonte Willam.
Sollte der Beschuldigte auch in Innsbruck verurteilt werden, gilt die Strafe in Österreich rechtlich als Zusatzstrafe. Im Falle einer lebenslangen Freiheitsstrafe in Deutschland würde das Innsbrucker Gericht den Mann formell schuldig sprechen und "in Rücksicht auf das Urteil in Deutschland" keine weitere Strafe verhängen, hatte es seitens der Staatsanwaltschaft gegenüber der APA geheißen. Wo der Tatverdächtige im Falle zweier Verurteilungen dann seine Strafe absitzen müsste, sei noch offen. Dies würden die Behörden beider Länder gemeinsam entscheiden, so die Anklagebehörde.
Tötung von Lucile gestanden
Wie im Verlauf des Verfahrens in Deutschland bekannt wurde, soll der Angeklagte auch die Tötung von Lucile K. gegenüber einem psychiatrischen Gutachter zugegeben haben. An beiden Tatorten waren Spuren des Angeklagten gefunden worden.
Die Leiche von Lucile, die im Rahmen eines Auslandssemesters in Kufstein studiert hatte, war am 12. Jänner 2014 von Polizisten am Ufer des Inn entdeckt worden. Todesursache waren laut Obduktion heftige Schläge auf den Kopf. Taucher fanden die Tatwaffe im Inn.