"Brutale" Polizei
Festnahme eines Tiroler Lehrers war rechtswidrig
03.07.2008
Ein Tiroler Lehrer fühlte sich von zwei Polizisten brutal behandelt - er zog vor Gericht und bekam Recht.
Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in Tirol hat am Donnerstag die Festnahme eines Lehrers in Innsbruck durch zwei Polizeibeamte für rechtswidrig befunden. "Durch die Festnahme sowie durch die Anhaltung wurde der 47-Jährige Pädagoge in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt", meinte Vorsitzender Albin Larcher. Zudem sei der Mann durch das Anlegen von Handfesseln in seinem Recht, keiner unmenschlichen Behandlung unterworfen zu werden, verletzt worden. Dem 47-Jährigen wurden rund 1.480 Euro Aufwandsentschädigung zugesprochen.
Unterhaltung mit zwei Mädchen
Der Pädagoge hatte eine
Beschwerde gegen eine erniedrigende und brutale Behandlung durch die beiden
Polizisten im Zuge der Festnahme beim UVS eingebracht. Der Vorfall hatte
sich in der Nacht auf den 23. März gegen Mitternacht ereignet. Der Lehrer
hatte in Begleitung zweier Freunde ein Lokal in der Innsbrucker Bogenmeile
verlassen. "Vor dem Lokal beobachteten wir dann, wie zwei Polizisten zwei
Radfahrerinnen ein Strafmandat ausstellten", schilderte er. Nachdem die
Amtshandlung zu Ende gewesen sei, habe er sich dann mit den beiden Mädchen
unterhalten. Die beiden Beamten sollen nach etwa 15 Minuten den Mann mit den
Worten "Sie dürfen hier nicht stehen" angewiesen haben, die Szenerie zu
verlassen.
"Innerhalb von zwei Sekunden am Boden"
Als sich der
47-Jährige ausweisen wollte, sei es dann zu einem Gerangel gekommen. "Ich
bin innerhalb von zwei Sekunden am Boden gelegen", gab dieser an. Der
Pädagoge sagte aus, dass ihn die Beamten unter anderem mehrmals zu Boden
gerissen und ihn mit Handschellen gefesselt auf dem Asphalt rund 15 Minuten
bis zum Eintreffen eines Arrestantenwagens festgehalten hätten.
Beschuldigten verweigerten Aussage
Die beiden beschuldigten
Beamten machten bei der Verhandlung am Donnerstag von ihrem Recht Gebrauch,
sich der Aussage zu entschlagen. Gegen sie wurde bei der Staatsanwaltschaft
Innsbruck ein Verfahren wegen Körperverletzung eröffnet. Der Richter verlies
daher den nach der Verhaftung erstellten Bericht. Die Beamten gaben demnach
an, dass der mit 1,1 Promille alkoholisierte Lehrer sie bei der Amtshandlung
gestört hätte. Nach mehrmaliger Aufforderung, den Ort zu verlassen, hätte er
sich geweigert sich auszuweisen. Nachdem sie den Pädagogen um 0.26 Uhr
festgenommen hätten, habe dieser mehrmals in den Einsatzwagen gespuckt. Aus
diesem Grund hätten sie einen Arrestantenwagen anfordern müssen.
Rechtswidrige Festnahme
"Die Festnahme war rechtswidrig, da aus
dem Organmandatblock eindeutig hervorgeht, dass die Amtshandlung gegen die
beiden Radfahrerinnen um 0.11 Uhr beendet war", erklärte der Vorsitzende.
Die Verhaftung des 47-Jährigen sei jedoch erst rund 15 Minuten später
erfolgt. Die Beamten hätten die Einmischung des 47-Jährigen jedoch als Grund
für die Festnahme angegeben. Zudem sei das Anlegen von Handschellen nicht
ausreichend konkretisiert worden. "Das Fixieren der Hände schließt ein, dass
es zu Handgreiflichkeiten kommt", meinte Larcher.