Gerichtsurteil
Feuerteufel von Hall: 18 Monate Haft
24.07.2014
22-Jähriger zündete Teppich in Wohnung an: Brand geriet außer Kontrolle.
Nach einem Brand in der Haller Altstadt in Tirol im März dieses Jahres ist der wegen Brandstiftung angeklagte 22-Jährige am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt worden. Als mildernd wertete das Gericht die Unbescholtenheit des Angeklagten, sein Geständnis sowie die Schadenswiedergutmachung. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab. Der Angeklagte hatte im Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er gab zu, am 17. März dieses Jahres, während sich seine Großeltern auf Urlaub befanden, den Teppich im Gästezimmer im Haus seiner Großeltern mit Benzin übergossen und ihn anschließend angezündet zu haben. Danach ging er nach Hause.
Feuer geriet außer Kontrolle
Den Großbrand, der sich daraufhin entwickelt hatte, habe er nicht beabsichtigt. Er habe das Zimmer lediglich durch eine Rauchentwicklung so weit beschädigen wollen, dass ein Umbau des Hauses und ein Ausbau des Dachgeschoßes notwendig geworden wäre, wo er eine eigene Wohnung bekommen sollte, beteuerte der Beschuldigte. Seine Großmutter habe nämlich vom Umbau "die Nase voll" gehabt, sein Großvater und er hätten aber den Wunsch gehabt, das Dachgeschoß auszubauen. "Das Ganze war eine Dummheit", sagte der 22-Jährige.
"Ich glaube, schuld war meine blöde Rederei", sagte der als Zeuge geladene Großvater. Er habe davon gesprochen, dass es um das Haus nicht schade wäre, wenn es einmal brennen würde. Sein Enkel habe vermutlich gedacht, er würde ihm mit der Tat einen Gefallen tun.
Brandstifter darf Hausarrest beantragen
Der Schöffensenat ging davon aus, dass sich der Beschuldigte damit abgefunden habe, eine Feuersbrunst zu verursachen. Er müsse bereits beim Verlassen des Raumes gemerkt haben, dass der Teppich brannte, habe dann aber nicht eingegriffen oder die Feuerwehr gerufen. Laut Richterin besteht für den Angeklagten nunmehr die Möglichkeit, einen elektronisch überwachten Hausarrest zu beantragen.
Das Feuer war am 17. März gegen 1.00 Uhr in einem Zimmer im ersten Stock des Gebäudes ausgebrochen und griff dann auf das Flachdach über. Die Löscharbeiten dauerten bis in die Morgenstunden. Sie gestalteten sich wegen der Dachkonstruktion und der besonderen Lage sehr schwierig und konnten nur mit schwerem Atemschutz durchgeführt werden.
Das Gebäude wurde mittlerweile saniert. Der Angeklagte übernahm die dafür angefallenen Kosten in Höhe von 70.000 Euro.