Schwestern-Mord

Fünf Jahre Haft bleiben aufrecht

03.10.2007

Der Strafberufung nach dem Urteil gegen eine 69-jährige Tirolerin, die im Jänner dieses Jahres ihre Schwester mit Krücken und mit einer Hacke erschlagen hatte, ist vom Innsbrucker Oberlandesgericht am Mittwoch nicht stattgegeben worden.

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Verkochte Nudeln hatten die Familientragödie ausgelöst. Die Frau wurde Anfang Juli zu fünf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt.

Straferhöhung gefordert
Staatsanwalt Othmar Krüpl hatte eine Erhöhung der Strafe gefordert, da das Geschworenengericht die niedrigst mögliche Haftstrafe verhängt hatte. Die Beschuldigte sei besonders brutal vorgegangen, indem sie zuerst mit der Krücke und dann mit der Hacke auf ihr Opfer eingeschlagen hatte. Ihre Schwester sei dabei wehrlos auf dem Boden gelegen. Verteidiger Hermann Rieder war dagegen für eine Herabsetzung der Haftdauer eingetreten. Die besonderen Umstände der Tat erlaubten eine Unterschreitung der gesetzlichen Mindeststrafe, argumentierte er.

Verkochte Nudeln als Auslöser
Das 80-jährige Mordopfer hatte sich über die verkochten und versalzenen Nudeln beschwert, die ihr die Schwester vorgesetzt hatte. Diese Kritik sollte sie am 12. Jänner in Trins im Tiroler Bezirk Innsbruck-Land mit dem Leben bezahlen. Die Beschuldigte sei "so schnell wie noch nie zornig" geworden, habe die Krücke ihrer Schwester genommen und sie ihr zweimal mitten auf den Kopf geschlagen. Als die Verletzte sie beim Namen rief, sei sie noch wütender geworden. Sie habe eine Hacke genommen und zugeschlagen, hatte die 69-Jährige bei dem Schwurgerichtsprozess im Juli ausgesagt. Die Tirolerin lebte noch zehn Tage neben der Leiche ihrer Schwester, die sie unbedeckt auf dem Küchenboden liegen ließ.

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