Robert K. verstieß gegen sämtliche Regeln der Straßenverkehrsordnung. Nur durch ein Wunder gab es keine Verletzten.
„Kommen sie schnell, da will einer von der Raststation Trofana Tyrol in Mils falsch auf die Autobahn auffahren“, meldete sich ein aufgeregter Autofahrer am Samstag um 22.58 Uhr telefonisch bei der Tiroler Polizei.
Zu spät
Die Funkgeräte liefen heiß. Doch zu spät: Beamte der
Autobahnpolizei sahen gerade noch einen ungarischen Sattelzug, der über die
Abfahrt zum Parkplatz entgegen der Fahrtrichtung auf die Inntalautobahn (A
12) in Richtung Landeck einbog. Doch anstatt anzuhalten, setzte er
Geister-Trucker seine Fahrt unbeirrt fort. Und das, obwohl gleich nach der
Raststation die Röhre des Milser Tunnels beginnt. Und obwohl die Ampel am
Tunnelportal unübersehbar rot leuchte, fuhr der Ungar Robert K. weiter.
Tunnel-Wahnsinn
In der 1,6 Kilometer langen Röhre spielten sich
dann dramatische Szenen ab (die in keiner Katastrophe endeten). Drei
vorschriftsmäßig fahrende Pkw-Lenker trauten ihren Augen nicht, als ihnen
der Schwerlaster entgegenkam. Glücklicherweise fuhren alle Fahrzeuge auf der
rechten Seite (und überholten nicht), so dass es zu keinem Crash kam.
Verzweifeltes Hupen und Lichtsignale konnten den Ungarn aber auch nicht
stoppen. Beim Westportal des Tunnels war dann endlich Endstation. Die
Streife der Autobahnpolizei konnte den Sattelzug gleich nach der Durchfahrt
anhalten. Bei der folgenden Amtshandlung konnte sich der Amoklenker kaum
artikulieren. Dass dieser Umstand allerdings nicht nur an den mangelnden
Deutschkenntnissen des Ungarn lag, bemerkten die Polizisten sofort. Robert
K. und die Fahrerkabine stanken förmlich nach Alkohol. Ein Alkotest ergab
knapp zwei Promille Alkohol im Blut. Der Geisterfahrer musste den
Führerschein abgeben und wurde in Handschellen im Polizeiauto abgeführt.
Warum sich der 37-Jährige volllaufen ließ, ist unklar.
Völlig illegal
„Dabei hätte der Mann überhaupt nicht
unterwegs sein dürfen“, bestätigt Gerhard Auer von der Verkehrspolizei. Die
Liste der Anzeigen wird lang: Verstoß gegen das Wochenendfahrverbot – er
hatte Papier geladen und keine Sondergenehmigung, Alkohol am Steuer und
fahrlässige Gemeingefährdung.