Amokfahrt in Tirol

Geisterfahrer nach Horrorfahrt verhaftet

06.04.2009

Robert K. verstieß gegen sämtliche Regeln der Straßenverkehrsordnung. Nur durch ein Wunder gab es keine Verletzten.

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© dpa
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„Kommen sie schnell, da will einer von der Raststation Trofana Tyrol in Mils falsch auf die Autobahn auffahren“, meldete sich ein aufgeregter Autofahrer am Samstag um 22.58 Uhr telefonisch bei der Tiroler Polizei.

Zu spät
Die Funkgeräte liefen heiß. Doch zu spät: Beamte der Autobahnpolizei sahen gerade noch einen ungarischen Sattelzug, der über die Abfahrt zum Parkplatz entgegen der Fahrtrichtung auf die Inntalautobahn (A 12) in Richtung Landeck einbog. Doch anstatt anzuhalten, setzte er Geister-Trucker seine Fahrt unbeirrt fort. Und das, obwohl gleich nach der Raststation die Röhre des Milser Tunnels beginnt. Und obwohl die Ampel am Tunnelportal unübersehbar rot leuchte, fuhr der Ungar Robert K. weiter.

Tunnel-Wahnsinn
In der 1,6 Kilometer langen Röhre spielten sich dann dramatische Szenen ab (die in keiner Katastrophe endeten). Drei vorschriftsmäßig fahrende Pkw-Lenker trauten ihren Augen nicht, als ihnen der Schwerlaster entgegenkam. Glücklicherweise fuhren alle Fahrzeuge auf der rechten Seite (und überholten nicht), so dass es zu keinem Crash kam. Verzweifeltes Hupen und Lichtsignale konnten den Ungarn aber auch nicht stoppen. Beim Westportal des Tunnels war dann endlich Endstation. Die Streife der Autobahnpolizei konnte den Sattelzug gleich nach der Durchfahrt anhalten. Bei der folgenden Amtshandlung konnte sich der Amoklenker kaum artikulieren. Dass dieser Umstand allerdings nicht nur an den mangelnden Deutschkenntnissen des Ungarn lag, bemerkten die Polizisten sofort. Robert K. und die Fahrerkabine stanken förmlich nach Alkohol. Ein Alkotest ergab knapp zwei Promille Alkohol im Blut. Der Geisterfahrer musste den Führerschein abgeben und wurde in Handschellen im Polizeiauto abgeführt. Warum sich der 37-Jährige volllaufen ließ, ist unklar.

Völlig illegal
„Dabei hätte der Mann überhaupt nicht unterwegs sein dürfen“, bestätigt Gerhard Auer von der Verkehrspolizei. Die Liste der Anzeigen wird lang: Verstoß gegen das Wochenendfahrverbot – er hatte Papier geladen und keine Sonder­genehmigung, Alkohol am Steuer und fahrlässige Gemeingefährdung.

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