Einen Monat vor der Bluttat

Hier feiert Nadine noch die Hochzeit ihrer besten Freundin

07.10.2019

Noch vor einem Monat feierte Nadine (19) die Hochzeit ihrer besten Freundin

Zur Vollversion des Artikels
© Privat
Zur Vollversion des Artikels
Es war vor fünf Jahren, exakt am 2. Juli 2014, als ein junger Mann aus dem berühmten Nobelskiort Kitzbühel die ganze Welt an seinem Glück teilhaben lassen wollte. Auf Facebook postete Andreas "Andi" E. seine Verlobung mit der damals erst 14-jährigen Nadine H. Der Sohn einer angesehenen Handwerkerfamilie aus der Stadt war da selber erst 20 Jahre alt. In Kitzbühel sprachen die jungen Leute von einem Traumpaar.
 
Fünf Jahre später endete die hoffnungsvolle Bilderbuchbeziehung in einem unvorstellbaren Blutbad. In den frühen Sonntagsstunden erschoss Andreas E. Nadine H., ihren neuen Freund, die Eltern des Mädchens und einen ihrer Brüder. Anschließend stellte er sich bei der Polizei: "Ich habe gerade fünf Menschen getötet", sagte er, legte die Pistole und ein Messer auf den Tresen in der Kitzbüheler Inspektion.
 

Hochzeitsfest

Noch vor einem Monat organisierte Nadine die Hochzeit ihrer besten Freundin und fungierte als Trauzeugin. Auf dem Fest im Landhotel „Vordergrub“ in Kitzbühel feierte die 19-Jährige dabei auch ihr neues Liebesglück mit Florian J.
 
Auf Facebook trauert nun ihre Freundin: „Der Tod kam viel zu früh zu Dir, hat uns die schönste Zeit genommen. Doch liebste Freundin, was mir bleibt, sind die Erinnerungen. An uns, an die besten Tage, Lachen, Weinen alles zugleich, Du machtest mein Leben so unendlich reich. Danke."
 

Mörder in U-Haft

Nach dem Fünffachmord in Kitzbühel in Tirol ist am Montag gegen Mittag am Landesgericht Innsbruck über den 25-jährigen Verdächtigen die Untersuchungshaft verhängt worden. Dies sagte Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr der APA. In zwei Wochen wird es, wie vorgesehen, erneut eine Haftprüfung geben.

Beim Verdacht des Mordes brauche es keine Haftgründe. In derartigen Fällen sei obligatorisch die U-Haft zu verhängen, so Mayr.

Zur Vollversion des Artikels