Katastrophen Bilanz
Jeder 2. Wirt pfeift aufs Rauchverbot
08.05.2009
Eine Nichtraucher-Initiative präsentiert nach vier Monaten Rauchverbot eine katastrophale Bilanz. Ein einzelner Raucher kostet einen Betrieb durch zusätzliche Krankenstände 1.040 Euro pro Jahr.
Das Rauchverbot in der Gastronomie weise nach vier Monaten eine "katastrophale" Bilanz auf: Der Nichtraucherschutz sei eine "Augenauswischerei" und Beweis dafür, dass "Gesetze ohne Kontrollen" missachtet würden, kritisierte der Leiter der Schutzgemeinschaft, Robert Rockenbauer, bei einer Pressekonferenz. Eine Revision des Tabakgesetzes und die Einführung eines flächendeckenden Verbotes forderte Heinz Fuchsig, Arbeitsmediziner der Tiroler Ärztekammer.
1.000 Euro Kosten pro Raucher
Nach wie vor würden Österreichs
Gastronomiebeschäftigte die höchste Nikotinbelastung Europas aufweisen,
betonte Fuchsig. Nach nur acht Jahren Vollerwerbstätigkeit eines
Nichtrauchers in Raucherlokalen habe sich sein Lungenkrebsrisiko bereits
verdoppelt. "Ein Raucher kostet einen Betrieb durch zusätzliche
Krankenstände 1.040 Euro pro Jahr, Betriebsbrände Reinigungskosten und
Rauchpausen seien dabei noch nicht einmal eingerechnet", argumentierte der
Arbeitsmediziner.
Passivrauchen
In den vergangenen Jahren habe man neue
Erkenntnisse über die Schädlichkeit des Passivrauchens gewonnen. "In
Anbetracht dieser Fakten ist es unverantwortlich den Arbeitnehmerschutz in
vielen Bereichen weiterhin zu vernachlässigen", betonte Lungenfacharzt
Univ.-Prof. Christian Prior. Obwohl beim Tabakrauchen die Folgen
mittlerweile "evident" seien, fehlten nach wie vor weitreichende
Schutzmaßnahmen.
Nichtraucher als Hilfssheriffs
Rockenbauer nimmt an, dass sich
nach wie vor bis zu 60 Prozent der heimischen Gastronomen aufgrund des
Wettbewerbvorteils nicht an das Tabakgesetz halten. Die Einführung eines
generellen Rauchverbotes wäre "die einzige Lösung", um einen
Nichtraucherschutz zu gewährleisten. "Es kann nicht sein, dass Nichtraucher
zu Hilfssheriffs degradiert werden", betonte Rockenbauer. Denn erst bei
Anzeigen würden die zuständigen Behörden tätig werden.