Streunen erlaubt
Katzen siegten vor oberstem Gerichtshof
30.11.2011
"Hausarrest" für Katzenpaar aus der Tiroler Ortschaft Rum ist aufgehoben.
Jetzt ist es offiziell: Stubentiger-Pärchen „Mungi“ und „Mogli“ aus der Tiroler Ortschaft Rum darf weiter durch die Gegend tigern – das hat der oberste Gerichtshof am Mittwoch entschieden.
Die Vorgeschichte: „Mungi“ und „Mogli“ waren regelmäßig auf Streifzügen in der Nachbarschaft gewesen. Dabei passierte „Mogli“ auf dem Grundstück des Nachbars ein Malheur. Der Grundstückbesitzer trat in den Katzenkot, wurde rot vor Wut und verklagte die Katzen, respektive ihre Besitzer Christine und Max Wurzinger. Und tatsächlich stellten sich zuerst das Bezirksgericht und dann das Landesgericht auf die Seite des Katzenhassers.
500 Euro Strafe
„Mungi“ und „Mogli“ hatten es fortan zu unterlassen, das fremde Grundstück auch nur mit einer Samtpfote zu betreten. 500-Euro-Strafen drohten bei Missachtung.
Die Wurzingers ließen sich das nicht gefallen – und marschierten den Instanzenweg bis zum OGH durch. Und bekamen recht. Demnach dürfen „Kleintiere“ wie Katzen, wenn es nicht über das Ortsübliche hinausgeht, auf fremde Grundstücke eindringen.
„Erleichtert“
„Uns ist ein Stein vom Herzen gefallen, dass unsere Lieblinge jetzt wieder ganz normal ins Freie dürfen“, so Christine Wurzinger. Auch ihr Verteidiger Christian Margreiter ist erleichtert: „Der Nachbar muss jetzt dulden, wenn die Katzen zu ihm kommen.“
(lam)