Innsbruck: Nebenwirkung könnte Schuld am Tod des Mädchens sein.
Nach dem Tod einer Dreijährigen an der Innsbrucker Kinderklinik in Folge eines Routineeingriffs hat die ärztliche Direktion die Verwendung des Narkosemittels Propofol
zur Sedierung auf Kinder-Intensivstationen gänzlich untersagt. Im Rahmen der laufenden Untersuchungen habe sich der Verdacht erhärtet, dass eine sehr seltene Nebenwirkung des Narkotikums zum Tod des Kindes geführt haben könnte, erklärte die Klinik in einer Aussendung am Donnerstag.
Im Rahmen von Operationen werde es weiterhin verwendet, weil es eines der wenigen Mittel ist, die für Kinder zugelassen sind, sagte ein Sprecher der APA. Die Nebenwirkung, die bei dem Mädchen zum Tod geführt haben könnte, trete in einem von 10.000 Fällen auf und werde Rhabdomyolyse genannt. Dabei handelt es sich um die Auflösung der quergestreiften Muskelfasern, wozu die Skelettmuskulatur, Herzmuskulatur und Zwerchfell gehören.
Das Mädchen war am 15. Oktober in das Bezirkskrankenhaus Schwaz eingeliefert worden, weil es beim Spielen Klebstoff verschluckt hatte. Von dort war das Kind aber umgehend an die Innsbrucker Klinik überwiesen worden. Noch am selben Tag sei unter Narkose eine endoskopische Untersuchung der oberen Atemwege vorgenommen worden, hatte die ärztliche Direktorin, Alexandra Kofler, am vergangenen Montag erklärt.
Die Narkose war laut der ärztlichen Direktorin "ohne Zwischenfälle" verlaufen. Das Kind wurde danach routinemäßig auf die Intensivstation verlegt und weiterbehandelt. Zu der Verschlechterung, die schließlich in einem Multiorganversagen des Kindes mündete, sei es schließlich rund drei Tage später gekommen. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Tod des Kindes ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter eingeleitet.