Prozess

Krankenpfleger fixierten Kollegin mit gespreizten Beinen auf OP-Tisch

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Die vier Ex-Pfleger mussten sich vor Gericht wegen schwerer Nötigung und schwerer Körperverletzung verantworten. 

Die Angeklagten (31,45,48 und 50) sollen das Opfer unter dem Vorwand, eine Operation zu üben, bäuchlings kniend mit gespreizten Beinen mit Klettgurten auf einem OP-Tisch im Landeskrankenhaus Hall in Tirol fixiert haben. Trotz ihrer wiederholten Bitte, sie loszugurten, hätten die Tatverdächtigen einfach weitergemacht. Erst als ein Angeklagter mit einem Edding-Stift einen Anus und eine Vagina auf ihre Arbeitshose gezeichnet hatte, sollen die Angeklagten abgelassen haben. Zwei weitere Angeklagte sollen zudem von der Frau in ihrer misslichen Lage noch Fotos gemacht haben. 

Alle vier Mitarbeiter wurden nach dem Vorfall im Februar 2023 suspendiert. Sie mussten sich am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck unter anderem wegen Freiheitsentziehung, schwerer Nötigung und schwerer Körperverletzung verantworten. Für die Angeklagten soll es sich um einen Scherz handeln. Die vier Verteidiger plädierten auf "nicht schuldig". 

Es sei nämlich bei der Morgenbesprechung klar vereinbart worden, eine komplexe Operation üben zu müssen, argumentierten die Anwälte in ihren Eröffnungsplädoyers unisono. Von einem "bewussten, geplanten Zusammenwirken" oder gar einer strafrechtlich relevanten Tat könne damit keine Rede sein. Auch der Erstangeklagte schloss sich in seiner Befragung vor Richter Paul Menardi an: "Alles war vereinbart." Lange Zeit sei bei der Übung auch auf kollegiale Weise "gelacht worden", führte er aus.

Das Opfer habe jedenfalls gewusst, dass die Operation geübt werden müsse, da eine solche komplizierte OP tatsächlich zeitnah anstand, betonte die Verteidigung. "Mein Mandant hatte keine Übung bei dieser Operation, deshalb war die Übung notwendig", erklärte eine weitere Verteidigerin. Fakt sei aber, dass eine "heitere, ausgelassene Stimmung geherrscht" hat, argumentierte man, die erst dann gekippt sei, als Fotos von dem mutmaßlichen Opfer in einer knienden Position gemacht wurden: "Dann haben die vier Angeklagten die Frau aber sofort losgebunden."

Psychologische Folge für Opfer

Keinesfalls sei die festgehaltene Frau - die damals als Operationsassistentin arbeitete - das "sensible Opfer", als das sie nunmehr dargestellt werde. "Sie hat auch immer wieder derbe Späße mit ihren Arbeitskollegen gemacht", hielt der Verteidiger des Erstangeklagten fest. Auch er stellte nicht in Zweifel, dass die angefertigten Fotos "der Eskalationspunkt" waren. Es habe aber im OP-Saal "ein ganz eigener Humor geherrscht", konstatierte der Verteidiger des Drittangeklagten. Zudem habe die Frau "mitgelacht".

Die Staatsanwältin hatte in ihrem Eröffnungsplädoyer ein anderes Bild gezeichnet. "Das Opfer hat mehrfach gesagt, dass man sie losbinden soll." Dass es kein Scherz gewesen sei, erschließe sich allein schon aus der Tatsache, dass die Frau mit psychologischen Folgen zu kämpfen habe und auch lange krankgeschrieben war. "Das Opfer hat sehr gelitten", fasste sie die Situation zusammen.

Eine "Anpassungsstörung" attestierte ihr auch die Sachverständige Gabriele Wörgötter. "Fakt ist, dass die Frau vorher gesund genug war, um ihren Alltag und ihren Beruf problemlos zu bewältigen", erklärte die Psychiaterin. Nunmehr sei sie krank und "vorerst arbeitsunfähig". "Sie hat Angst und leidet unter einer depressiven Störung", so Wörgötter weiter. Das damalige Ereignis im Krankenhaus sei jedenfalls dazu geeignet, um diese Symptome auszulösen, strich sie heraus.

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