Nach Todesfall

Kuh-Urteil: Bauer geht in Berufung

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Wanderin wurde von Kühen totgetrampelt. Ein Landwirt bekämpft das Urteil.

Tirol. Der nach einer tödlichen Kuh-Attacke zu Schadenersatz verurteilter Tiroler Landwirt (69) geht gegen das erstinstanzliche Urteil im Zivilprozess in Berufung.

Kein Zaun. Wie berichtet, soll der 69-Jährige 180.000 Euro Schadenersatz und Hinterbliebenenrenten an den Witwer und dessen Sohn (gesamt 490.000 €) zahlen, nachdem eine seiner Kühe im April 2014 im Pinnistal eine deutsche Urlauberin (45) tottrampelte und er die Tiere nicht eingezäunt hatte. Die Wanderin war mit ihrem Hund spazieren, als die Kuh ihr Kalb verteidigte.

Anwalt. Sein Anwalt Ewald Jenewein bekämpft die Entscheidung in mehreren Punkten. So entsprachen die Warnschilder der vom Obersten Gerichtshof (OGH) geforderten Terminologie. Zudem beruhten etliche Feststellungen im Ersturteil auf reinen Annahmen. Jetzt ist das Oberlandesgericht Innsbruck am Zug. 

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