OLG Innsbruck
Kuh-Urteil - Eine Aufreger-Causa und ihre Folgen
27.08.2019
Massiver Aufschrei in Landwirtschaft nach erstinstanzlichem Urteil - Gesetzesänderung beschlossen.
Innsbruck. Die tödliche Kuh-Attacke im Tiroler Pinnistal, bei der eine 45-jährige Deutsche zu Tode getrampelt wurde, sowie das nach Jahren ergangene erstinstanzliche zivilgerichtliche Urteil gegen den Bauern haben die Wogen hochgehen lassen. Letzteres rief auch die Politik auf den Plan. Das Urteil sorgte für einen Aufschrei bei den Verantwortlichen in der Landwirtschaft.
Von einem Ende der Almbewirtschaftung in der jetzigen Form und einer "massiven Gefährdung für die Almwirtschaft" war die Rede. Ein Runder Tisch in Tirol war die Folge, Politik und Landwirtschaft versprachen, den Bauern schadlos zu halten.
Versicherung für Almbauern angekündigt
Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) kündigte an, dass es ab April eine Versicherung für alle Almbauern geben werde. "Wir werden die bereits bestehende Wegeversicherung auf Almen und Wiesen erweitern", meinte Platter im März. Die Kosten in der Höhe von rund 50.000 Euro werde das Land übernehmen. Zudem wolle man weiterhin mit Info-Kampagnen auf Prävention und Aufklärung setzen.
Auch die damalige türkis-blaue Bundesregierung trat auf den Plan. In Kooperation mit Interessensvertretern wurde ein ausgearbeitetes Aktionspaket "Sichere Almen" vorgestellt.
Die auf den Weg gebrachte und in National- wie Bundesrat beschlossene Gesetzesänderung - es geht um eine Präzisierung des § 1320 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch), in dem die Haftung von Viehhaltern geregelt ist - bezieht sich auf schädigende Ereignisse nach dem 1. Juli 2019. Bisher hatte das ABGB den Tierhalter stark in die Verantwortung genommen. Nun werden auch Almbesucher und Wanderer in die Pflicht genommen, Verhaltensregeln auf Almen und Weiden einzuhalten. Auch für Tierhalter soll es deutlich mehr Rechtssicherheit geben, wenn Landwirte bundesweite Standards einhalten.
In den angeführten Verhaltensregeln werden Almbesucher angewiesen, den Kontakt mit Weidevieh zu vermeiden. Vor allem eine Begegnung von Mutterkühen und Hunden sollte vermieden werden. Hunde sind zudem an der kurzen Leine zu führen und bei einem absehbaren Angriff durch ein Weidetier sofort von der Leine zu lassen. Ebenfalls darf der Wanderweg nicht verlassen werden. Blockiert Weidevieh diesen, dann soll es mit möglichst großem Abstand umgangen werden. Zäune sind zu beachten und Tore zu schließen. Weisen Kühe Anzeichen von Unruhe - wie das Heben und Senken des Kopfes oder Scharren mit dem Hufen - auf, müsse die Weidefläche zügig verlassen werden.