Schmerzensgeld
Mädchen in Innsbrucker Klinik falsch behandelt
14.08.2008
Ein OGH-Urteil bestätigt: Innsbrucker Ärzte versäumten ein kleinwüchsige Mädchen auf eine mögliche Hormontherapie hinzuweisen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Behandlungsfehler der Innsbrucker Klinik bei einer kleinwüchsigen, jungen Frau bestätigt. Die Eltern der inzwischen 18-Jährigen sind nicht rechtzeitig auf eine mögliche Hormontherapie hingewiesen worden. Die Klinik wurde zu Schmerzengeld und Verunstaltungsentschädigung verurteilt. Außerdem muss sie für alle künftigen Folgen, unter denen das Mädchen wegen ihrer Größe von 1,44 Meter zu leiden hat, haften.
Das Mädchen war von Geburt an kleinwüchsig und deswegen in der Innsbrucker Klinik in Behandlung. Der Klinikarzt hat die Eltern nie informiert, dass eine Hormontherapie schnelleres Wachstum während der noch offenen Wachstumsfuge ermöglicht hätte. Dafür wird nun ein fünfstelliges Schmerzensgeld fällig.
Die Klinik argumentierte, dass nicht klar war, woher die Kleinwüchsigkeit bei dem Mädchen rührte. Zudem sei das Medikament damals in Österreich noch nicht auf dem Markt gewesen. Laut dem Sachverständigen dürfe das für eine Uni-Klinik aber kein Hindernis sein. Sie sei verpflichtet, auch Methoden anzuwenden, die schon 'state of the art' sind, selbst wenn die Medikamente noch nicht in Österreich zugelassen sind Immerhin seien damals weltweit bereist über 8.000 Kinder mit großem Erfolg mit den Hormonen behandelt gewesen.