Stich in den Hals

Messer-Mord im Drogenrausch: 46-Jähriger vor Gericht

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Nach einer tödlichen Messerattacke auf einen 54-Jährigen Ende Oktober im Tiroler Fieberbrunn (Bezirk Kitzbühel) hat sich am Dienstag ein 46-jähriger Einheimischer am Landesgericht Innsbruck in einem Mordprozess verantworten müssen. 

Der Angeklagte bekannte sich zu Beginn hinsichtlich des Mordvorwurfes "nicht schuldig", sein Verteidiger sprach zudem von einem "massiven Kampf" zwischen den beiden Männern und von "Notwehr" seines Mandanten: "Er kämpfte um sein Leben."

Es sei jedenfalls "Notwehr gewesen", argumentierte auch der 46-Jährige selbst bei seiner Einvernahme vor Richterin Andrea Wegscheider und den Geschworenen. Sein späteres Opfer habe er nur "flüchtig gekannt", dieses sei ein Freund seiner damaligen Lebensgefährtin gewesen. "Der 30. Oktober 2023 ist ein schwarzer Tag in meinem Leben", berichtete der Beschuldigte außerdem: "Wie diese Tragödie zustande kam, ist mir nach wie vor unbegreiflich."

Kokain und Medikamente im Spiel

Zuvor hatte Staatsanwalt Hannes Wandl die Umstände, die aus Sicht der Anklagebehörde schließlich zur Tötung des 54-jährigen Mannes führten, geschildert. Angeklagter und Opfer hätten zuerst gemeinsam mehrere Tage im Tiroler Zillertal "Kokain und Medikamente" konsumiert, ehe man gemeinsam mit dem Auto in die Wohnung des Angeklagten gefahren sei. Dort "konsumierten sie weiter", führte der Ankläger außerdem aus. Dann sei es wohl nach einer Auseinandersetzung zunächst zu einem Würgen bis zur Bewusstlosigkeit und schließlich zum "tödlichen Stich in die rechte Halsseite" gekommen, sagte er.

 "Dass es zu dem tödlichen Stich kam, streitet der Angeklagte auch gar nicht ab", erklärte der Staatsanwalt weiter. Mittlerweile verantworte er sich aber so, dass es "aus Notwehr" geschehen sei, da ihn sein späteres Opfer massiv zu attackieren und zu verletzen versucht habe. "Er oder ich" sei dann das Motto gewesen, nach dem der 46-Jährige gehandelt haben will, skizzierte der Staatsanwalt dessen Verantwortung. Doch dem sei definitiv nicht so: "Sein Opfer war nach dem Würgen bereits bewusstlos und somit war es ganz klar Mord."

Verteidiger ortete "Todesangst" bei seinem Mandanten

Der Verteidiger des beschuldigten Unternehmers schilderte die Situation und die Umstände anders. "Mein Mandant hat eine Attacke von seinem mutmaßlichen Opfer abgewehrt und hatte Todesangst", führte der Anwalt aus. Er habe sich beispielsweise mit einer E-Zigarette "vehement gewehrt", was körperlich beim Leichnam auch sichtbar sei. "Man begeht in der eigenen Wohnung einfach kein Tötungsdelikt", argumentierte der Verteidiger und bezeichnete den Getöteten unter anderem als "Zuhälter", der mit der Lebensgefährtin des Angeklagten unter einer Decke gesteckt habe. "Seine Lebensgefährtin wollte ihm noch mehr Geld herauspressen", meinte der Rechtsanwalt und spielte damit auf den vermeintlichen Kontext an, der zum Streit der beiden Männer geführt habe.

Im Vorfeld der Verhandlung war das Motiv unbekannt geblieben. Die polizeiliche Einvernahme war nach der Festnahme des Verdächtigen abgebrochen worden. Ende Oktober 2023 war der 54-Jährige in der Wohnung des Angeklagten mit Stichverletzungen am Hals aufgefunden worden. Zur Tat soll es im Zuge eines Streits mit einem Küchenmesser gekommen sein, die beiden Männer kannten einander. Der 46-Jährige stand laut Polizei unter dem Einfluss von Rauschmitteln. Mutmaßlich wollte das spätere Opfer zwischen dem Beschuldigten und seiner Lebensgefährtin in einer Beziehungskrise "vermitteln", damit es im Beziehungsstreit zu einer "außergerichtlichen Einigung" kommen könne.

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