Wirbel um Foto

''Nazi-Opa'': Tiroler Hotel lässt Klage fallen

18.12.2019

Hotelbesitzerin hatte deutschen Touristen wegen Online-Bewertungen wegen Beleidigung und falscher Tatsachenbehauptung auf Unterlassung geklagt.

Zur Vollversion des Artikels
© Getty Images
Zur Vollversion des Artikels

Die Besitzerin eines Hotels im Tiroler Zillertal hat die Klage gegen einen deutschen Touristen, der auf den Portalen TripAdvisor und Booking.com in Kommentaren von einem "Nazi-Opa", der auf einem Foto in der Hotellobby zu sehen sei, geschrieben hatte, zurückgezogen. Dies sagte Hannes Neurauter, Sprecher des Innsbrucker Landesgerichts, am Mittwoch der APA und bestätigte damit Medienberichte.

Der Mann hatte auf den Portalen den Kommentar "Am Hoteleingang: Bild vom Nazi-Opa" hinterlassen, nachdem er in der Hotel-Lobby das Foto von Soldaten in Wehrmachtsuniform mit Hakenkreuz gesehen hatte. Die Hotelbesitzerin hatte den Mann daraufhin wegen Beleidigung und falscher Tatsachenbehauptung auf Unterlassung geklagt.

Die Klägerin hatte das Aufhängen des Fotos damit begründet, dass es das einzige sei, das ihr von einem im Zweiten Weltkrieg gefallenen Angehörigen geblieben sei. Zudem hatte sie laut einem Bericht des "Standard" bestritten, dass die auf dem Foto abgebildeten Männer Mitglieder der NSDAP waren. Dies konnte der Beklagte jedoch widerlegen. "In Berlin wurden Mitgliedskarten der Männer gefunden", erklärte Neurauter.

Im Prozess hatte das Landesgericht Innsbruck zunächst eine einstweilige Verfügung gegen den Gast erlassen, seine Behauptungen zu löschen und zu unterlassen. Diese wurde vom Oberlandesgericht jedoch wieder aufgehoben und damit der Berufung des deutschen Touristen recht gegeben. Anders als in der ersten Instanz sah man die Kritik des Gastes durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Zudem hatte der Deutsche ja bewiesen, dass die Männer tatsächlich NSDAP-Mitglieder waren.

Die Hotelbesitzerin zog daraufhin nun die Klage unter Anspruchsverzicht zurück. Was unter anderem auch bedeutet, dass sie die gesamten bisher entstandenen Verfahrenskosten zu tragen hat, sagte Neurauter. Das Bild hatte sie übrigens schon vorher abgenommen.
 

Zur Vollversion des Artikels