Die Verteidigung stellt einen Enthaftungsantrag und lädt zu einer Pressekonferenz.
Neue Wende im Fall des sechsjährigen Leon, der Ende August 2022 tot in der Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol aufgefunden worden war. Wie berichtet, gilt der Vater des Buben als dringend tatverdächtig und sitzt derzeit in U-Haft. Die Verteidigung stellte nun einen Enthaftungsantrag.
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Ursprünglich war man in dem Fall, der auch international Schlagzeilen machte, von einem Raubüberfall auf den Vater ausgegangen. Der Mann soll demnach in der Nacht auf einer Promenade neben der Ache von einem Unbekannten mit einer Flasche bewusstlos geschlagen und beraubt worden sein. Danach soll der Sechsjährige selbstständig aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gestürzt und dort ertrunken sein. Doch nach monatelangen, intensiven Ermittlungen, bei denen sich keine heiße Spur nach dem angeblichen Räuber herauskristallisierte, geriet der 38-jährige Vater ins Visier und wurde schließlich am 27. Februar festgenommen. Er soll den Buben getötet und den Raubüberfall vorgetäuscht haben. Konkrete Ermittlungsergebnisse sollen ihn schwer belasten.
Pressekonferenz am Donnerstag
Verteidiger Albert Heiss hat nun vier Beweisanträge an die Staatsanwaltschaft herangetragen. Dabei geht es vor allem um die Auswertung des Handys: "Wir haben ein Privatgutachten in München in Auftrag gegeben. Dieses widerlegt die bisherigen Auswertungen durch das Landeskriminalamt ganz eindeutig“, so der Anwalt gegenüber der „Tiroler Tageszeitung“. Laut Verteidiger soll Florian A. gar nicht gesichert nach dem Wort Ohnmacht gegoogelt haben, auch die von den Ermittlern angenommenen Zeitabläufe würden sich nun anders darstellen.
Der Anwalt zweifelt auch an, dass sich sein Mandant selbst eine im Kinderwagen mitgenommene Sektflasche über den Kopf gezogen hatte. Laut Verteidiger wurden nämlich nur die Hälfte der Scherben gesichert.
Weitere Details sollen auf einer Pressekonferenz am Donnerstag präsentiert werden. Heiss will dort „eine ganze Reihe von Argumenten, Fakten und fragwürdigen Rückschlüssen der Ermittlungsbehörden“ aufdecken.