Fall Luca
Neues Verfahren gegen Ärzte wird geprüft
02.06.2009
Die Mediziner hätten Anzeige erstatten müssen, so der Vorwurf. Lucas Vater hatte im Prozess gegen die Mutter schwere Anschuldigungen gegen die Ärzte erhoben.
Nach dem Urteil (nicht rechtskräftig) gegen die leibliche Mutter von Luca und eine ehemalige Sozialarbeiterin in Tirol, soll nun eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen mehrere Ärzte geprüft werden. "Wir haben einen Fortführungsantrag von Opferseite aufliegen", sagte Wilfried Siegele von der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Der kleine Luca war im November 2007 im Alter von 17 Monaten nach schweren sexuellen Misshandlungen in Wien an den Verletzungen gestorben.
Ärzte hätten Anzeige erstatten müssen
Laut
Gesundheitsministerium hätten die Mediziner Anzeige erstatten müssen, da
"gemäß §54 des Ärztegesetzes die Anzeigepflicht gelte". "Die Meldung an die
Jugendwohlfahrt (dass es sich bei Lucas Verletzungen um den Verdacht der
Kindesmisshandlung handelte, Anm.) ersetzt die Anzeige nicht", zitierte die
Tageszeitung "Die Presse" in ihrer Dienstagsausgabe den Juristen Gerhard
Aigner vom Gesundheitsministerium. Das ergebe sich "ganz klar aus dem
Ärztegesetz und müsste allen Medizinern bekannt sein".
Eine Wiederaufnahme der Ermittlungsverfahren gegen die im Fall Luca involvierten Ärzte sei laut Aigner juristisch gerechtfertigt. Das Gesetz sehe eine zeitliche Aufschiebung nur im Ausnahmefall vor. "Während der Arzt mit der Anzeige abwartet, muss er sicherstellen, dass dem Kind nichts mehr passieren kann - etwa durch stationäre Aufnahme", erläuterte der Rechtsanwalt.
Prozess im März eingestellt
Bis in drei Wochen soll
entschieden werden, ob das Verfahren fortgesetzt werde oder nicht, meinte
Siegele. Zuvor war es Anfang März gegen mehrere Mediziner eingestellt
worden. Im Prozess gegen die Kindesmutter war vonseiten des
Privatbeteiligtenvertreters von Lucas Vater kein gutes Haar am Verhalten der
Ärzte gelassen worden: Viele hätten über die Verletzungen bescheid gewusst,
die Anzeigen seien jedoch ausgeblieben.
Mutter und Ex-Freund verurteilt
Vergangene Woche war Lucas
Mutter, eine 24-jährige Tirolerin, zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von
einem Jahr verurteilt worden. Sie habe die Verpflichtung zur Fürsorge des
kleinen Buben gröblich vernachlässigt und damit seine Gesundheit gefährdet.
Eine angeklagte Sozialarbeiterin der Jugendwohlfahrt Schwaz wurde zu einer
bedingten Geldstrafe verurteilt. Im September 2008 war der frühere
Lebensgefährte der Kindesmutter, ein Niederösterreicher, zu einer
lebenslangen Freiheitsstrafe und Einweisung in eine Anstalt für geistig
abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Das Urteil ist inzwischen
rechtskräftig, unklar war vorerst die Höhe der Strafe.