Vater verurteilt
Nur 3 Monate Haft für Quälen von Baby
06.07.2009
Ein Vater hatte seinem Säugling schwerste Kopfverletzungen zugefügt.
Ein Vorarlberger ist am Montag am Innsbrucker Landesgericht wegen des Quälens seines zwei Monate alten Babys zu drei Monaten unbedingter Haft und weiteren neun Monaten bedingt verurteilt worden. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gehirn und Augen schwer verletzt
Der 34-jährige Liftangestellte
hatte seinen Ende Mai 2008 geborenen Sohn aus dem Bett gerissen und exzessiv
geschüttelt. Dadurch erlitt das Kind Einblutungen unter der Hirnhaut, in der
Netzhaut und in den Glaskörpern beider Augen, Strukturbeschädigungen in der
Hirnrinde und Frakturen an beiden Oberschenkelknochen.
Zwei Drittel behalten Dauerschäden
Der Vater bekannte sich
schuldig, sein Kind über 15 Sekunden lang geschüttelt und ihm damit
relevante Gesundheitsstörungen zugefügt zu haben. Der Sachverständige
Univ.-Prof. Walter Rabl erklärte dem Gericht, dass die Verletzungen "absolut
typisch" für Misshandlungen seien. Folgeschäden könnten bis ins Schulalter
auftreten. Zwei Drittel der so gequälten Kinder würden Dauerschäden davon
tragen.
"Komplette Überforderung"
Richter Mair rechnete
dem Angeklagten sein Geständnis und seine "komplette Überforderung"
begünstigend an. Der Mann musste sich neben dem Neugeborenen auch um sein
erstgeborenes, behindertes Kind kümmern, da seine depressive Frau immer
wieder in der Psychiatrie war. "Ihr Glück ist es, dass wir noch nicht
absehen können, ob das Kind Dauerschäden davon tragen wird", meinte Mair.