Tiroler Wunderheiler

Prozess gegen früheren Arzt in Innsbruck vertagt

Teilen

Der Prozessaufschub wurde notwendig, da weitere Beweisanträge gestellt wurden. Dem 66-jährigen wird schwere Körperverletzung vorgeworfen.

Der Prozess gegen einen bekannten Tiroler Wunderheiler am Innsbrucker Landesgericht ist am Dienstag aufgrund weiterer Beweisanträge auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Dem 66-jährigen ehemalig praktizierenden Arzt wurde die fahrlässig schwere Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen an zwei Patientinnen vorgeworfen. Der mehrmals vorbestrafte Mann hatte sich nicht schuldig bekannt.

Heilungschance zunichtegemacht
"Der Doktor hat der an Brustkrebs leidenden Patientin die Empfehlung einer anerkannten medizinischen Behandlung, ohne die eine solche Erkrankung unzweifelhaft tödlich endet, unterlassen", hieß es in der Anklageschrift. Damit habe der Angeklagte die Verschlimmerung des Zustandes des Mammakarzinoms herbeigeführt und eine 50-prozentige Heilungschance zunichtegemacht.

Mit Handauflegen behandelt
"Ich habe ihr gesagt, dass es sich um Brustkrebs handelt. Allerdings wollte die Patientin diese Diagnose nicht hören, sie hat abgeblockt", verteidigte sich der Wunderheiler. Die Empfehlung einer frauenärztlichen Untersuchung und eine chirurgische Intervention habe die Frau abgelehnt. Stattdessen habe er sie mit "Naturheilmittel", Spritzen und Handauflegen behandelt.

Falsche Medikamente verschrieben
Im zweiten Fall hatte der Tiroler einer an Depressionen und psychosomatischen Syndromen leidenden Patientin Schlaftropfen "aus heimischen und asiatischen Kräutern" verschrieben, die laut ihm "keine Nebenwirkungen" hätten. In Wahrheit habe es sich um "Psychopax" gehandelt, welche in eine Abhängigkeit führen, schilderte Richter Norbert Hofer.

Ärztliche Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen
Beide Fälle hatten sich im Zeitraum von 1997 bis 2003 zugetragen. Laut Staatsanwalt Wolfgang Pilz habe der 66-Jährige bei beiden Patientinnen die ärztliche Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen. Er habe sie weder untersucht noch einer Anamnese unterzogen. Zudem hätte er die Erkrankung nicht medizinisch abgeklärt. Die Hauptverhandlung hatte schon vor einigen Jahren stattgefunden.

Verteidigerin Waltraut Walch wollte die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit führen. Ihr Mandant hatte sich in der Vergangenheit einer Nierenoperation unterziehen müssen, womit ein "erhöhtes Infektionsrisiko" gegeben sei. Der Richter hatte dem Antrag nicht stattgegeben. Für Walch war es am Ende der Verhandlung ungewiss, ob ihr Mandant aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes beim nächsten Termin "in der Lage sei" zu erscheinen

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten