Urteil

Schizophrener Tiroler nach Messerstich in Anstalt

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Mit der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher hat der Schwurgerichtsprozess gegen einen 23-jährigen Tiroler geendet.

Im Jänner diesen Jahres hat der Tiroler einer Verkäuferin wortlos eine zehn Zentimeter lange Klinge in den Rücken gerammt. Die Geschworenen beurteilten die Tat mit 6:2 Stimmen als Mordversuch. Der Verteidiger des schizophrenen Mannes berief gegen die Entscheidung.

Bis Urteil rechtskräftig wird auf freiem Fuß
Der Beschuldigte hatte sich nach einer Panne bei Gericht seit Mai auf freiem Fuß befunden. Der vorsitzende Richter Josef Geisler äußerte am Schluss der Verhandlung seinen Unmut über die diesbezügliche Gesetzeslage. Er finde es "äußerst unbefriedigend", dass auch gefährliche Personen nach einer irrtümlichen Überschreitung der Haftfrist entlassen werden müssen. Bis das Urteil rechtskräftig wird, befindet sich der Angeklagte weiterhin in Freiheit. Der junge Mann aus Wörgl sei nach wie vor gefährlich, hatte die Sachverständige Karin Treichl vor Gericht ausgeführt. Er spreche trotz moderner Medikamente auf die Therapie nur mangelhaft an und höre nach wie vor Stimmen, auch unabhängig von einer Belastungssituation.

Wahnvorstellungen
Der Tiroler habe der Verkäuferin die Klinge mit heftiger Wucht in den Rücken gerammt, hatte Staatsanwältin Andrea Klammer erklärt. Wenn das Messer nicht durch einen Brustwirbel abgelenkt worden wäre, hätte die Verletzung tödlich geendet. "Ich habe mir gedacht, ich gehe so weit wie ich gehen muss", hatte der 23-Jährige bei seiner gerichtlichen Einvernahme ausgesagt. Treichl stellte beim Angeklagten eine paranoide Schizophrenie fest. Zum Tatzeitpunkt habe er akustisch und optisch halluziniert. Er selbst gab an, dass er Stimmen ähnlich einem Radiorauschen gehört hatte. Er habe den genetischen Code eines aussterbenden Indianerstammes beschützen wollen, beschrieb er seine Wahnvorstellungen.

Opfer leidet an posttraumatischer Belastungsstörung
Zwei Männer überwältigten den 23-Jährigen nach dem Messerstich und rangen ihn zu Boden. Das Opfer, das dem Täter völlig unbekannt war, leidet nach wie vor an schweren posttraumatischen Belastungsstörungen, gab die Sachverständige an. Sie habe Todesängste und traue sich nicht mehr außer Haus zu gehen. "Flashbackartig" würden sich immer wieder die Szenen der Attacke wie in einem Film abspielen. Als der Täter im Mai wieder freikam, sei die Verkäuferin zusätzlich traumatisiert worden. Hinzu seien Suizidgedanken gekommen und Wut über das Versagen des Rechtssystems.

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