Lebenslänglich

Schuldspruch im Fall Luca bestätigt

20.05.2009

Damit ist das Urteil gegen den 24-Jährigen rechtskräftig.

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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Fall Luca den Schuldspruch für jenen 24-Jährigen bestätigt, der im September 2008 am Landesgericht Korneuburg wegen schweren sexuellen Missbrauchs mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. "Der Oberste Gerichtshof hat die vom Angeklagten gegen das Urteil ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde in nicht öffentlicher Sitzung zurückgewiesen", gab Kurt Kirchbacher, der Sprecher des OGH, am Mittwochnachmittag bekannt. Der Schuldspruch ist damit rechtskräftig.

Offen ist vorerst noch die Strafhöhe, gegen die der Mann ebenfalls Rechtsmittel ergriffen hatte. Der OGH wies die Berufung dem Oberlandesgericht Wien zu. Die Entscheidung darüber dürfte vermutlich noch im Juni fallen

Missbrauch
Der 17 Monate alte Luca war am 3. November 2007 in einem Wiener Spital gestorben, in das er zwei Tage zuvor bewusstlos und mit schweren Verletzungen - laut Gutachten Folge eines durch Analverkehr hervorgerufenen Schütteltraumas - eingeliefert worden war. Gegen den 24-jährigen Lebensgefährten der Kindesmutter wurde in weiterer Folge Anklage erhoben.

Lebenslange Haft
Nach zweitägiger Verhandlung wurde der Mann Ende September 2008 in Korneuburg einstimmig wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen mit Todesfolge schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem wies ihn das Gericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein.

Mutter vor Gericht
Auch die Kindesmutter und eine Sozialarbeiterin landeten vor Gericht: Seit 6. Mai müssen sich die Frauen in Innsbruck vor dem Kadi verantworten. Die Staatsanwaltschaft lastet ihnen die Vernachlässigung der Verpflichtung zur Fürsorge des Kindes an. Bei einer Verurteilung drohen den beiden Frauen bis zu drei Jahre Haft.

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