Der sogenannte "Schwein-Sager"-Prozess gegen den Publizisten Markus Wilhelm hat am Freitag mit einem Schuldspruch für Wilhelm geendet.
Wilhelm wurde am Innsbrucker Landesgericht wegen des Vergehens der üblen Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe in Höhe von 980 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wilhelm hatte im September vergangen Jahres einen Tonbandmitschnitt von einer Rede des damaligen Landeshauptmannes vor Mitgliedern des deutschen Alpenvereins auf seiner Homepage veröffentlicht, in der Herwig van Staa (V) den deutschen Ex-Außenminister Joschka Fischer als "Schwein" bezeichnet haben soll. Van Staa hatte diese Äußerung stets zurückgewiesen.
Der Wahrheitsbeweis, dass Van Staa tatsächlich "Schwein" und nicht, wie der Alt-Landeshauptmann später erklärte, "Schweigen" gesagt habe, sei nicht gelungen, begründete Richter Peter Friedrich das Urteil. Er könne sich auch nicht vorstellen, dass Van Staa bei einer Rede vor beinahe ausschließlich aus Deutschland stammendem Publikum, eine solche Äußerung gemacht habe.
Wahrheitsbeweis laut Richter nicht gelungen
Es sei nicht in
seinem Interesse, wie es zu diesem Verfahren gekommen sei und es sei auch
nicht in seinem Interesse, ob es um einen Landeshauptmann gehe oder nicht.
Für ihn sei unbestritten, dass die Äußerungen Van Staas im Internet
veröffentlicht worden seien und damit einer breiten Öffentlichkeit
zugänglich gemacht wurden. Außerdem sei unbestritten, dass der
Tonbandmitschnitt von Markus Wilhelm veröffentlicht wurde.
Friedrich sah den Straftatbestand der üblen Nachrede, der mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden kann, erfüllt. Sowohl Staatsanwalt Wolfgang Pilz als auch Wilhelms Verteidiger Thaddäus Schäfer gaben keine Erklärung ab.