Familienehre
Sechs Jahre Haft für Schüsse auf den Schwiegersohn
16.11.2007
Im Februar hatte der invalide Türke auf den Mann seiner Tochter gefeuert. Das Motiv war offenbar die Rettung der Familienehre.
Sechs Jahre unbedingte Haft wegen versuchten Totschlags hat ein Innsbrucker Schwurgericht über einen 49-Jährigen Türken verhängt. Der Invalide hatte zwei Schüsse auf seinen Schwiegersohn abgefeuert, um ihn - wie er sagte - zu erschrecken. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm dagegen versuchten Mord vorgeworfen. Als Motiv galt die Rettung der Familienehre.
Für den Ruf der Tochter
Der Schwiegersohn habe die Scheidung
gewollt, da er Zweifel an der Treue seiner schwangeren Frau hatte, so die
Staatsanwältin. Er habe auch vermutet, dass das Kind nicht von ihm sei. Die
Aussicht, dass seine Tochter möglicherweise bald schwanger und ohne Mann
dastehen würde, habe den Angeklagten zum Handeln veranlasst. Der Ruf seiner
Tochter sei auf dem Spiel gestanden.
Deshalb habe er zur Waffe gegriffen, denn "tote Schwiegersöhne reden nicht", erklärte die Anklägerin ihre Sicht des Motivs.
Zwei gezielte Schüsse
Im Februar gab er zwei Schüsse auf
seinen Schwiegersohn ab, von denen einer den Oberschenkel durchdrang. Der
erste Schuss war auf den Sitzenden abgefeuert worden, traf aber nicht. Der
zweite wurde auf das flüchtende Opfer abgegeben, berichtete die
Staatsanwältin: "Wer zweimal gezielt auf einen Menschen schießt, will ihn
töten."
Opfer war gewalttätig
Der Türke hatte vor Gericht angegeben,
dass er den Ehemann seiner Tochter nur erschrecken und keinesfalls umbringen
wollte. Es habe in der von ihm arrangierten Ehe massive Spannungen gegeben.
Sein Schwiegersohn sei seiner Tochter gegenüber handgreiflich geworden,
hätte ihr sogar mit den Fäusten gegen den Bauch geschlagen. So auch an dem
Tag, als er auf ihn feuerte.
Der Beschuldigte und seine Tochter machten Aussagen vor Gericht, die teilweise erheblich von früheren Angaben vor der Polizei und dem Untersuchungsrichter abwichen. Der mehrfache Familienvater hatte unter anderem ausgesagt, er habe die Waffe nur für eine harmlose Gaspistole gehalten.