Nicht rechtskräftig
Sechs Monate Haft wegen Beihilfe zum Selbstmord
24.11.2008
Ein 19-jähriger Tiroler wurde wegen versuchter Tötung auf Verlangen verurteilt. Der zweifach Vorbestrafte muss sechs Monate hinter Gitter.
Der junge Mann hatte seinem ehemaligen Geliebten, einem psychisch Kranken, auf dessen Bitten hin und gegen Geld erfolglos dabei geholfen, sich das Leben zu nehmen. Er sollte ihn in der Badewanne ertränken, der 19-Jährige hatte dem Opfer auch vorgeschlagen, ihn von einer Brücke zu stürzen. Der Mann lebt aber noch.
"Es ist Gott sei Dank nur beim Versuch geblieben", führte Richter Andreas Fleckl den Milderungsgrund an. Aufgrund der Gegenwehr des Mannes sei der Versuch gescheitert, ihm durch Ertränken in der eigenen Badewanne zum "Selbstmord" zu verhelfen. "Sie sind nicht freiwillig von der Tat zurückgetreten, sondern haben Ihrem Bekannten noch Alternativen für einen Suizid vorgeschlagen", warf der Richter ihm vor.
Er bekam sogar Geld dafür
Der Verurteilte hatte dem
psychisch labilen Mann auch vorgeschlagen, ihn von einer Autobahnbrücke zu
stoßen. Er hatte rund 850 Euro für seine Hilfsbereitschaft an einen "Selbstmord"
bekommen. Das Geld hatte er nach dem Scheitern wieder zurückgegeben.
Suizid sollte wie Unfall aussehen
Der Selbstmord in der
Badewanne sei eingefallen, weil es am ehesten nach einem Unfall aussehe,
sagte das Opfer aus. "Ich habe ihm gesagt, er soll meinen Kopf unter
Wasser drücken, wenn ich es nicht mehr alleine schaffe", gab er
an.
Nach dem gescheiterten Versuch hatte der Angeklagte seine Freundin angerufen und sie gebeten, die Rettung zu verständigen, was sie auch tat.
"Bin nicht schuldig"
Der Vater einer zweieinhalb
Monate alten Tochter hatte sich im Voraus nicht schuldig bekannt. Er hatte
hinter der Anklage einen Racheakt wegen der verschmähten homosexuellen Liebe
zu dem psychisch kranken Mann gesehen. Nach der Urteilsverkündung verließ er
weinend den Gerichtssaal.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.