Klage beim Verwaltungsgericht

Tiroler Friseurin klagt Deutschland wegen Einreiseverbot

22.03.2021

Klage und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Unterstützung der AK Tirol eingebracht.

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© APA/dpa/Angelika Warmuth
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Innsbruck/München/Wien. Eine Tiroler Grenzpendlerin hat nun aufgrund des von Deutschland für Tirol verhängten Einreiseverbots eine Klage beim Verwaltungsgericht in München eingebracht. Die Friseurin, die normalerweise täglich von Kufstein nach Kiefersfelden pendelt, brachte nun mit Unterstützung der Tiroler Arbeiterkammer die Klage und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ein, teilte die AK am Montag mit.

"Ich gehe davon aus, dass damit eine rasche Klärung der Situation im Sinne der Pendlerinnen und Pendler erfolgt", erklärte Arbeiterkammerpräsident Erwin Zangerl. Es gehe auch um die grundsätzliche Klärung der Frage, ob das deutsche Vorgehen rechtens sei oder nicht.

Viele Pendler seien trotz Vorliegens eines negativen Testergebnisses sowie einer Online-Registrierung an der Grenze zurückgewiesen worden - so auch jene Friseurin, die nun klagt, hieß es. Nachdem sie die ersten beiden Wochen der Grenzsperre noch problemlos von den Grenzbeamten durchgelassen wurde, war dies 14 Tage später plötzlich nicht mehr möglich. Viele Betroffene hätten sich mit der Frage an die AK gewandt, unter welchen Voraussetzung sie noch an ihren Arbeitsplatz nach Deutschland dürfen. Bei einigen seien Ausnahmen möglich gewesen, da deren Arbeitgeber vonseiten Bayerns als systemrelevant bestätigt wurde. Diese Bestätigungen seien jedoch zum Teil willkürlich vergeben worden.

Frage der innerdeutschen Rechtmäßigkeit

Neben der Frage der innerdeutschen Rechtmäßigkeit - die Entscheidungen der Grenzbeamten fußen laut AK ausschließlich auf einer Anweisung des deutschen Innenministers und ergehen nicht schriftlich wie sie sollten bzw. räumen den Betroffenen kein Parteiengehör ein - sei die Vorgehensweise Deutschlands auch europarechtlich höchst problematisch. Mittels Eilantrag soll nun geklärt werden, ob dies rechtlich erlaubt ist.

Seit 14. Februar, nachdem Deutschland Tirol zum Virusvariantengebiet erklärt hatte, gibt es an den Grenzen stationäre Kontrollen, die erst zuletzt bis Ende März verlängert worden waren. Es dürfen aktuell nur noch Deutsche sowie Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreisen. Ausnahmen gibt es etwa für Lastwagenfahrer und Grenzgänger mit systemrelevanten Berufen. Sie müssen einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Zuletzt war die Stimmung zwischen Bayern und Tirol aufgrund der Grenzkontrollen angespannt. Es hatte immer wieder Beschwerden über Schikanen an der bayerisch-tirolerischen Grenze gegeben. Nicht zuletzt verweigerte die bayerische Staatskanzlei Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) die Durchfahrt durch Deutschland. Seine berufliche Reise nach Wien zu einem Bund-Länder-Gipfel würde unter "keine der definierten Ausnahmen" fallen, hieß es. Das Unverständnis des Tiroler Landeshauptmannes wurde zuletzt - auch angesichts der bereits erfolgten Durchimpfung des besonders von der südafrikanischen Virusmutation betroffenen Bezirks Schwaz - immer größer. Tirol werde "bewusst an den Pranger gestellt", hatte Platter erklärt.

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