Landeskriminalamt ermittelt

Tiroler Gletscher-Ehe: Verdacht auf Wahlbetrug

28.09.2022

Eine knappe Mehrheit der Bevölkerung hatte sich im Juli gegen Skigebiets-Zusammenschluss ausgesprochen  

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© APA/ÖTZTALER GLETSCHERBAHN
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In St. Leonhard im Pitztal (Bezirk Imst) hat sich am 17. Juli eine knappe Mehrheit der Bevölkerung in einer Volksbefragung gegen eine im Raum stehende "Liftehe" zwischen den Gletscherskigebieten Pitztal und Ötztal ausgesprochen. Daraufhin bliesen die Pitztaler Gletscherbahnen das Projekt endgültig ab. Nun ermittelt das Landeskriminalamt wegen Verdachts des Wahlbetrugs, bestätigte ein Polizei-Sprecher der APA einen Bericht der "Tiroler Tageszeitung" (Mittwochsausgabe).

Unterschriften sollen gefälscht bzw. Stimmkarten von anderen Personen als dem oder der jeweiligen Wahlberechtigten ausgefüllt worden seien, so der Vorwurf. 353 Wahlberechtigte hatten gegen den Zusammenschluss gestimmt. Fünf Wähler weniger, 348, hatten hingegen mit "Ja" votiert. Kurz nach der Abstimmung war die Pitztaler Gletscherbahn vom Vorhaben, das im Jahr 2016 angestoßen und dann stillgelegt wurde, zurückgetreten.

Landeskriminalamt ermittelt  

Die Ermittlungen liefen, so die Polizei. Der Vize-Bürgermeister von St. Leonhard, Philipp Eiter, wunderte sich indes gegenüber der "TT" darüber, dass die Ermittlungen "noch immer nicht abgeschlossen" sind: "Vor allem wundere ich mich darüber, dass man zu keinem Abschluss kommt, bevor die Einspruchsfrist zur Volksbefragung abgelaufen ist." Bei Ungereimtheiten hätte man die Volksbefragung wiederholen müssen. Dies sei momentan aber nicht vorrangig, sondern ein Bürgerdialog.

Die "Gletscher-Ehe" war seit Jahren mit heftigem Gegenwind konfrontiert. Eine Allianz bestehend aus WWF, Alpenverein und Naturfreunden wehrte sich vehement gegen die Fusion. Ende April war eine Petition einer Bürgerinitiative mit rund 168.000 Unterschriften an die Tiroler Landesregierung übergeben worden.

Bei einem Investitionsvolumen von 130 Mio. Euro waren drei neue Seilbahnen und 60 Hektar zusätzliche Pisten vorgesehen. Allerdings war die ursprünglich für Jänner 2020 angesetzte mündliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auf Ersuchen der Projektbetreiber bereits zwei Mal vertagt worden. Wäre das Verfahren fortgesetzt worden, hätten die Unterlagen erneuert werden müssen.
 

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