Vorerst kein Prozesstermin - 52-Jährigem droht wegen Mordes lebenslange Haft.
Im Fall des Tiroler "Goldmordes", bei dem Mitte März 2012 eine 49-jährige leitende Bankangestellte im Bezirk Schwaz tot in einem Auto gefunden worden war, hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen den tatverdächtigen Polizisten Anklage wegen Mordes erhoben. Dies teilte die Anklagebehörde am Montag in einer Aussendung mit. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest, der Beschuldigte kann binnen 14 Tagen Einspruch erheben. Ihm drohen im Falle einer Verurteilung zehn bis zwanzig Jahre Haft oder lebenslänglich.
"Die Anklage gründet sich hinsichtlich des Mordes an der Bankangestellten unter anderem auf die DNA-Spuren auf den verwendeten Tatmitteln", hieß es in der Pressemitteilung. Der Tatverdächtige sei bisher nicht geständig. Die Spuren erkläre er damit, dass er der Bankangestellten das Chloroform und die Fackel zur Verfügung gestellt habe, damit sie sich selbst betäuben und einen Raubüberfall vortäuschen könne.
Dem Polizisten wird zur Last gelegt, die Bankangestellte am 15. März 2012 in Wiesing vorsätzlich getötet zu haben, indem er sie zunächst mit Chloroform betäubte, mit Benzin übergoss und schließlich den Pkw, in dem sie saß, mit zwei Signalfackeln in Brand setzte. Als Motiv für diese Tat sieht die Anklagebehörde die Wegnahme von acht Goldbarren im Wert von 333.388 Euro. Diese habe die Frau im Glauben, sie würde über Vermittlung des Polizeibeamten ein ordnungsgemäßes Goldgeschäft abwickeln, vereinbarungsgemäß bei sich gehabt. Die 49-Jährige war schließlich an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung gestorben. Der Verbleib der Goldbarren ist bisher ungeklärt geblieben, Hinweise auf einen möglichen Mittäter gibt es laut Staatsanwaltschaft nicht.
Zudem wird sich der 52-Jährige wegen des Mordversuchs an einem Polizistenkollegen bei einem Fluchtversuch im Zuge der ersten polizeilichen Einvernahme verantworten müssen. Dabei hatte der Verdächtige eine geladene Dienstwaffe eines Polizisten ergriffen, gegen den Beamten gerichtet und den Abzug betätigt. Aufgrund glücklicher Umstände löste sich jedoch kein Schuss. "Die Staatsanwaltschaft geht auch in diesem Fall von Tötungsvorsatz aus", teilte die Anklagebehörde mit. Weiters werde der Beschuldigte wegen der Verbrechen des Raubes, des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie wegen schwerer Körperverletzung und Amtsmissbrauchs angeklagt. Für den Prozess beantragte die öffentliche Anklagevertretung die Ladung von 36 Zeugen.