Rippenbrüche
Tiroler schüttelte Baby - 10 Monate bedingt
26.11.2008
Ein 26-Jähriger schüttelte ein Neugeborenes - und fügte ihm Blutergüsse zu. Jetzt wurde der Tiroler schuldig gesprochen: 10 Monate bedingt.
Wegen Schütteln eines drei Monate alten Babys ist ein 26-jähriger Tiroler am Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht zu einer bedingten Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Der Hilfsarbeiter aus dem Unterland hatte dem Kind Serienrippenbrüche und Blutergüsse zugefügt. Er wurde wegen schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Er bekannte sich schuldig
Der junge Mann, der nicht der leibliche
Vater des Buben ist, bekannte sich schuldig. Das Kind seiner Lebensgefährtin
habe geschrieben und er sei mit der Situation überfordert gewesen. Die
Mutter war außer Haus. Er habe immer nur das Beste für den kleinen Alexander
gewollt. Dass er den Buben geschüttelt hatte, gestand er ein, fest
zugedrückt habe er nicht, sondern "nur ganz normal gehalten". Zweimal, im
Juni und im August vergangenen Jahres, soll es laut Anklage zu solchen
Vorfällen gekommen sein.
Die 20-jährige Mutter, die sich derzeit in Drogentherapie befindet, erklärte, dass ihr damaliger Lebensgefährte in ihrer Gegenwart immer "super" mit dem Buben umgegangen sei. Abends sei sie häufig ausgegangen, da habe er sich um ihn gekümmert. Von den Vorfällen erzählt habe ihr Lebensgefährt ihr nicht. Alexander habe sich aber "komisch Verhalten", geschrien und auch Fieber bekommen. Daraufhin habe sie ihn dann ins Krankenhaus gebracht. Das Kind lebte vorerst bei Pflegeeltern.
Opfer leidet an Dauerfolgen
Als erschwerend wertete Richter
Günther Böhler unter anderem, dass die Tat höchstwahrscheinlich Dauerfolgen
für das Opfer nach sich ziehen werde. Mildernd für den Unterländer sei aber
seine stark eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Sein Verteidiger, Roland
Reisch, hatte von "erheblichen mentalen Defiziten" gesprochen. Außerdem als
mildernd wurde das reumütige Geständnis gewertet. Staatsanwalt Markus Knapp
hatte den Tatbestand des Quälens Unmündiger angeklagt. Davon wurde der
Beschuldigte im Zweifel freigesprochen. Dass der 26-Jährige den Buben
tatsächlich Quälen wollte, sei nicht mehr feststellbar, sagte der Richter