Skandalurteil
Tiroler soll Vierjährige missbraucht haben - Freispruch
02.10.2007
Ein 20-jähriger Tiroler, der ein vierjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben soll, ist am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht im Zweifel freigesprochen worden.
Die Richterin konnte nicht mit hundertprozentiger Gewissheit ausschließen, dass das Mädchen bei seinen belastenden Aussagen beeinflusst worden war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Richterin Angelika Prechtl-Marte betonte jedoch, dass sie nicht davon ausgehe, dass die Mutter Einfluss auf die Aussagen ihrer mittlerweile fünfjährigen Tochter genommen habe. Staatsanwältin Andrea Klammer gab keine Erklärung zu dem Urteil ab. Dem ehemaligen Lebensgefährten der Mutter war vorgeworfen worden, das Kleinkind zum Oralverkehr aufgefordert zu haben. Dem sei die Vierjährige auch nachgekommen. Etwa einen Monat, nachdem die Mutter die Beziehung zu dem 20-Jährigen beendet hatte, erzählte ihr ihre kleine Tochter von dem Vorfall.
"Ich bin aus allen Wolken gefallen," sagte sie vor dem Schöffensenat aus. So etwas habe sie nie vermutet. Die junge Mutter zeichnete die Aussagen ihres Kindes auf Tonband auf und erstattete Anzeige. "Ich bin sehr froh, dass sie ihrem Kind glaubt", meinte Staatsanwältin Klammer in ihrem Schlussplädoyer. Es gebe durchaus auch andere Fälle. Für sie bestehe nicht der geringste Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussage der Vierjährigen. Dass es keine objektiven Beweismittel gebe, gebe sie allerdings zu.
Die Mutter der Vierjährigen hatte die Beziehung im vergangenen September beendet. Der Beschuldigte sei ihr gegenüber handgreiflich geworden. Zu dem sexuellen Übergriff soll es im Juli gekommen sein. Das Mädchen habe sie, nachdem das Verhältnis mit dem Angeklagten vorbei war, beinahe täglich gefragt, ob er wiederkomme.
"Damals habe ich gedacht, sie vermisst ihn", erklärte die junge Frau. Im Nachhinein sei ihr klar, dass sie sich nur habe "absichern" wollen, dass ihr ehemaliger Lebensgefährte nicht wieder auftauche. Die Kleine erzähle auch Fremden immer wieder von einem "bösen Mann", den es gegeben habe. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Er bestritt, dass es jemals ein derartiges Geschehnis gegeben habe.