Selbstmord

Tod in Zelle: Vater klagt jetzt die Republik

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Tod nach Polizei-Verhör: Wurde 19-Jähriger misshandelt?

Die Verzweiflungstat des jungen U-Häftlings Tamer K. zieht immer weitere Kreise. Am Freitag meldete sich der Vater des Verstorbenen, Methin K., in Tränen aufgelöst bei ÖSTERREICH: „Ich fordere volle Aufklärung, warum sich mein Sohn in der Haft am Tag, nachdem die Polizei ihn aufsuchte, erhängt hat. Da stimmt doch etwas nicht.“ Außerdem beauftragte er den Anwalt seines toten Sohnes, Wolfgang Blaschitz, die Verantwortlichen mit voller Härte zu klagen.

Befragung durch die 
Cops in Zelle war illegal

Dabei könnte eine Amtshaftungsklage gegen die Republik angestrengt werden, wie Blaschitz gegenüber ÖSTERREICH bestätigt. Der Anwalt kämpft in dieser Causa übrigens an mehreren Fronten: Wie berichtet, wurde jetzt bekannt, dass der 19-Jährige, der wegen des Verdachts des Raubs und der Körperverletzung in U-Haft saß, am Tag vor der Verzweiflungstat Besuch von der Kripo hatte – und das illegal. Da Blaschitz eine Vollmacht hatte, hätten die Beamten den Juristen um Erlaubnis fragen müssen und den Verdächtigen nur im Beisein seines Anwaltes befragen dürfen. Was unterlassen wurde.

Jetzt stellen alle – auch Tamers Vater – die Frage, was sich bei dem Verhör in der Zelle abgespielt haben könnte. Und warum Tamer, der bei der Verhaftung im Juni noch über Misshandlungen durch die Polizei klagte, die Anschuldigungen danach aber fallen ließ …

(kor)

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