Wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Tödliches Würgen: 30-Jährige zu fünf Jahren Haft verurteilt

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Eine 30-Jährige ist Donnerstagabend am Innsbrucker Landesgericht wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge und versuchter Nötigung zu fünf Jahren unbedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden.

Die Frau soll im März 2022 im Streit stark alkoholisiert eine ebenfalls alkoholisierte 51-Jährige bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Das Opfer verstarb wenige Tage später im Kufsteiner Krankenhaus. Die 30-Jährige hatte sich nicht schuldig bekannt.

Die Angeklagte hatte die Mindeststrafe erhalten, weil sie "reumütig geständig" war und von sich aus in der Untersuchungshaft eine Therapie begonnen habe, führte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung aus. Zudem habe sie nach der Würgeattacke die Rettungskette in Gang gesetzt und versucht, die 51-Jährige zu reanimieren, sagte sie weiters. Weil die 30-Jährige aber zuvor versucht hatte, die 51-Jährige mit Gewalt dazu zu bewegen, sich für Beleidigungen zu entschuldigen, wurde sie außerdem wegen versuchter Nötigung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte die 30-Jährige wegen des Verdachts Mordes angeklagt, dem waren die Geschworenen aber einstimmig nicht gefolgt.

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