Ein Fall fürs Gericht

Top-Beamter
 kurte auf
 Luxus-Yacht

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Das Land strich nachträglich auch die Kostenbeiträge für die Kur und die Dienstbefreiung.

Alles begann ganz normal: Der hochrangige Beamte im Landhaus suchte im Vorjahr um einen 21-tägigen Kuraufenthalt an, bekam diesen auch bewilligt.

Nachdem sich der Beamte regeneriert hatte, suchte er um Kostenersatz an, legte die Belege vor. Es ging um die Übernahme der Kurkosten sowie um einen Zuschuss des Landes von 1.050 Euro.

Auf Yacht logiert
Doch die Kommission verweigerte das. Die Kur hatte der Tiroler nämlich nicht nur in einem Badeort am Mittelmeer verbracht, sondern auch auf einer Yacht logiert. Und das Luxusboot gehörte seiner Ehefrau, die in dem Badeort ein Yacht-Unternehmen betreibt.

Gestrichen
Die Folge: Die Dienstbefreiung wurde im Nachhinein gestrichen, wonach der Beamte ungerechtfertigt und unentschuldigt vom Dienst abwesend war. Auch das Gehalt für diesen Zeitraum wurde gestrichen.

Zur Wehr gesetzt
Das sah der Beamte nicht ein, zog vor das Verwaltungsgericht. Das Land verlor den Streit aus formalen Gründen und ist jetzt in Berufung gegangen. Entscheiden muss nun der Verwaltungsgerichtshof.

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