Am Mittwoch lief die Einvernahme der 86-jährigen Lenkerin.
Ellmau. Nach dem Unfalltod eines Einjährigen am Dienstag in Ellmau (Bezirk Kufstein) ermittelt die Polizei wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Am Mittwoch lief die Einvernahme der 86-jährigen Lenkerin. Sie dürfte beim Einparken vor einem Supermarkt das Brems- mit dem Gaspedal verwechselt haben. Ihr Auto erfasste einen Kinderwagen samt Bub. Er erlag wenig später im Krankenhaus seinen Verletzungen. Dies wurde durch die Obduktion bestätigt, sagte eine Polizeisprecherin der APA.
Sobald die Einvernahmen abgeschlossen sind, werde der Staatsanwaltschaft ein Bericht vorgelegt, so die Beamtin weiter. Unabhängig davon müsse laut ORF Tirol die Bezirkshauptmannschaft entscheiden, ob für die 86-Jährige eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit angeordnet wird.
Die Frau war am Dienstagvormittag mit ihrem Automatikfahrzeug in Richtung einer freien Parklücke nahe des Haupteingangs des Supermarktes gerollt. Zur selben Zeit spazierte eine 28-jährige Österreicherin mit ihrem einjährigen Sohn im Kinderwagen am Geschäft entlang in Richtung des Haupteingangs. Das Auto der Einheimischen hatte den Kinderwagen erfasst und die Dreifachverglasung des Geschäfts durchbrochen und war gegen ein Regal geprallt. Der Bub sei laut Exekutive dadurch ins Geschäftsinnere geschleudert, eingeklemmt und schwer verletzt worden. Das Kleinkind wurde am Unglücksort reanimiert und sofort ins Krankenhaus St. Johann gebracht, wo es jedoch wenig später seinen schweren Verletzungen erlag.
Diskussion über Fahrtauglichkeit von Seniorinnen und Senioren
Der Unfall löste im Bundesland nicht nur große Betroffenheit aus, sondern stieß auch eine Diskussion über die Fahrtauglichkeit von Seniorinnen und Senioren an. So schlüsselte der ORF Tirol etwa auf, dass es in Österreich im Gegensatz zu einer Reihe anderer europäischer Staaten keine verpflichtenden, regelmäßigen Fahrtauglichkeitstests gibt. In Italien etwa seien Führerscheine grundsätzlich befristet. Für die Pkw-Lenkberechtigung müsse bis zum Alter von 50 Jahren bei der Verlängerung alle zehn Jahre eine Arztvisite mit Sehtest absolviert werden, zwischen 50 und 70 Jahren ist das alle fünf Jahre vorgesehen, danach bis 80 alle drei Jahre und ab dem 80. Lebensjahr müssen Führerscheinbesitzer jedes zweite Jahr zum Medizincheck. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) betonte, dass die Unfallraten bei jungen Lenkerinnen und Lenkern und bei Autofahrerinnen und -fahrern über 80 Jahren über dem Durchschnitt liegen.
In Österreich wird derzeit auf die Eigenverantwortung der Lenkerinnen und Lenker gesetzt. Der ÖAMTC als größte Autofahrervertretung in Österreich begrüßte dies und verwies auf internationale Studien, die belegten, dass regelmäßige Medizinchecks bei älteren Lenkerinnen und Lenkern keine positiven Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit gebracht hätten. Der ÖAMTC erinnerte zudem an Fahrtrainings für Seniorinnen und Senioren.