Verdächtiger (29) im Mordfall Kammerer kehrt "in Kürze" nach Australien zurück.
Im Fall der im Jahr 2005 in Innsbruck erstochenen niederösterreichischen Studentin gehen die Anwälte des Anfang Februar aus der Untersuchungshaft entlassenen 29-jährigen Tatverdächtigen in die juristische Offensive. Derzeit würden Anzeigen wegen Amtsmissbrauchs ausgearbeitet, sagte sein Innsbrucker Rechtsvertreter, Albert Heiss am Donnerstag.
Diese würden sich voraussichtlich gegen Beamte der Cold-Case-Einheit des Bundeskriminalamts, die in Kooperation mit dem Landeskriminalamt Tirol den Fall im November 2012 neu aufgerollt hatte, sowie "Verantwortliche bei der Staatsanwaltschaft" richten. Insgesamt wären rund zehn Personen davon betroffen, erklärte Heiss. Bei den Anzeigen, die von einem Wiener Rechtsanwaltskollegen vorbereitet würden, gehe es darum zu untersuchen, ob vorsätzlich die Haft eines Beschuldigten herbeigeführt worden sei. Zudem gelte es auch den Tatbestand der fahrlässigen Herbeiführung einer Haft eines Beschuldigten zu klären. Heiss sah "vermutlich beide Tatbestände" als gegeben an.
Überdies verwies er wegen angeblich vorliegender "Rechtsverletzungen" unter anderem auf eine bereits eingebrachte Dienstaufsichtsbeschwerde. Eine Rechtsverletzung sah der Innsbrucker Rechtsanwalt etwa in der nicht sofortigen Beiziehung eines Verteidigers nach der Festnahme. Zudem sei der 29-Jährige fortgesetzt vernommen worden, obwohl dessen Anwalt zuvor aufgrund mangelnder Akteneinsicht erklärt hatte, dass dieser nicht aussagen werde. Heiss rechnete indes weiter mit einer Einstellung der Ermittlungen gegen seinen Mandanten. Einen entsprechenden Antrag habe er bereits eingebracht.
Sein Mandant werde übrigens nach Australien zurückkehren, so Heiss. "Er wird in Kürze abreisen", erklärte der Anwalt. Der Niederösterreicher hatte zuletzt in Australien gearbeitet und war von dort kommend bei einem Heimatbesuch am 22. Dezember am Flughafen in Wien-Schwechat verhaftet worden. Wann genau die Abreise erfolgen werde, konnte Heiss nicht sagen. Dies werde voraussichtlich am Wochenende oder in der kommenden Woche der Fall sein.
Der Niederösterreicher war nach der Haftprüfungsverhandlung am 7. Februar aus der Untersuchungshaft in Innsbruck entlassen worden. Es bestehe "kein dringender Tatverdacht" mehr, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde verzichtete auf eine Beschwerde gegen die Enthaftung, das Ermittlungsverfahren gegen den Mann lief jedoch weiter. Mit etwaigen Auflagen war die Entlassung aus der Untersuchungshaft für den 29-Jährigen nicht verbunden.
Die Studentin war am 23. Juni 2005, zwei Tage vor ihrem 20. Geburtstag, in den frühen Morgenstunden im Innsbrucker Stadtteil Pradl erstochen worden. Ein Pensionist fand die blutüberströmte Leiche der Niederösterreicherin vor einer Telefonzelle. Die junge Frau war mit zwei Messerstichen in den Brustbereich und in den Rücken getötet worden. Die vom Täter verwendete Tatwaffe, vermutlich ein Küchenmesser, konnte trotz umfangreichen Suchaktionen nicht sichergestellt werden.