Im Prozess gegen die Kindesmutter ist ein weiterer Termin für Zeugeneinvernahmen notwendig. Der zusätzliche Termin wird am Montag bekannt gegeben.
Entgegen der bisherigen Annahme wird es am kommenden Montag kein Urteil im Tiroler Prozess gegen die leibliche Mutter des kleinen Luca geben. Zusätzliche Zeugeneinvernahmen seien notwendig, teilte Thomas Lechner vom Innsbrucker Landesgericht. Der Bub war im November 2007 nach schweren sexuellen Misshandlungen im Alter von 17 Monaten in Wien an den Verletzungen gestorben.
Verlängerung des Verfahrens
Ein weiterer Termin werde am 18.
Mai, dem dritten und ursprünglich letzten Prozesstag, festgelegt. Richter
Andreas Mair habe ihn über die Verlängerung des Verfahrens informiert, sagte
Lechner. An der festgesetzten Zeugeneinvernahme solle sich allerdings nichts
ändern. Für kommenden Montag war auch die Vorführung des bereits - nicht
rechtskräftig - verurteilten ehemaligen Lebensgefährtin der Angeklagten
vorgesehen.
Bis zu 3 Jahre Haft
Die Kindesmutter, eine 24-jährige Tirolerin,
als auch eine ehemalige 48-jährige Sozialarbeiterin der Jugendwohlfahrt
Schwaz müssen sich dem Vorwurf der Vernachlässigung der Verpflichtung zur
Fürsorge des Kindes verantworten. Ihnen drohen bei einer Verurteilung bis zu
drei Jahre Haft. Bereits im vergangenen September war der damals 24-jährige
ehemalige Lebensgefährte, ein Niederösterreicher zu einer lebenslangen
Freiheitsstrafe und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme
Rechtsbrecher verurteilt worden.