Gastherme falsch montiert - Mieter starb an Kohlenmonoxidvergiftung
Nach einem tödlichen Gasunfall in Tirol im November 2009 hat sich am Mittwoch ein Vermieter aus Niederösterreich wegen fahrlässiger Tötung vor dem Innsbruck Landesgericht verantworten müssen. Der 45-jährige Mann soll im Jahr 2003 eine Abgasleitung einer Gastherme selbst montiert haben. Sechs Jahre später starb der Mieter an einer Kohlenmonoxidvergiftung, weil die Leitung defekt war.
Der Angeklagte bekannte sich zu Prozessbeginn unschuldig. Er habe lediglich die Abgasleitung angebracht. Die Therme selbst sei vom Fachpersonal einer Installationsfirma montiert worden. Im Anschluss sei die Anlage von einem Mitarbeiter der Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) überprüft und für in Ordnung erklärt worden. Ob das Abgasrohr nach der Montage noch einmal verändert wurde, blieb unklar. "Es habe garantiert keine Änderungen stattgefunden", betonte der 45-Jährige. Bei der polizeilichen Vernehmung habe allerdings ein Mitarbeiter des Installationsunternehmens bereits angegeben, dass das Rohr nach dem Unfall anders angebracht gewesen sein soll, konfrontierte Richter Günther Böhler den Beschuldigten.
Zudem habe es der Mann unterlassen, an der Anlage alle drei Jahre eine verpflichtende, periodische Überprüfung vornehmen zu lassen. Der 45-jährige Lehrer wollte von dieser Verpflichtung allerdings nichts gewusst haben. Von einem Installateur sei ihm versichert worden, dass die Therme sich bei Problemen selbst abschalten würde, sagte der Vermieter.
Vor dem tödlichen Zwischenfall soll sich die Abgasleitung bereits einmal gelöst haben. Der Mieter hätte dann aber selbst das Rohr wieder an seinen Bestimmungsort zurückgesteckt. Seiner Aussage nach soll der Beschuldigte davon aber erst nach dem Unfall durch die Ermittler erfahren haben.
Ein Urteil wurde für den späten Nachmittag erwartet. Mehrere Zeugen waren geladen. Bei einem Schuldspruch drohen dem Angeklagten bis zu drei Jahre Haft.