Mit vier Schuldsprüchen hat am Donnerstag ein Prozess wegen Zuhälterei und grenzüberschreitender Prostitution in Tirol geendet.
Ein 34-jähriger Bosnier wurde dabei zu 18 Monaten Haft, davon zwölf Monate bedingt, verurteilt. Ein 50-jähriger Tiroler bekam wegen Zuhälterei acht Monaten unbedingt. Der dritte Angeklagte, ein 35-jähriger Einheimischer, hatte aufgrund einschlägiger Vorstrafen insgesamt zwei Jahren unbedingte Freiheitsstrafe ausgefasst. Sein Verteidiger bat um Bedenkzeit. Alle anderen nahmen das Urteil an.
Sieben Frauen befragt
Die vierte Angeklagte, eine 24-jährige
Bulgarin, wurde wegen der Mithilfe zur Prostitution zu vier Monaten
unbedingter Haft verurteilt. Alle vier Verteidiger zweifelten die
Glaubwürdigkeit der beiden Hauptzeugen, zweier Prostituierter aus der
Slowakei, an. Die Aussagen der beiden Frauen seien widersprüchlich gewesen
und hätten phasenweise den Anschein erweckt, dass sie abgesprochen wurden.
Insgesamt wurden sieben Frauen aus dem Rotlichtmilieu befragt.
Standplatzgebühren
"Selbstverständlich sind sie in diesem
Milieu tätig gewesen und haben von den Mädchen Standplatzgebühren kassiert.
Das abzustreiten ist geradezu lächerlich", betonte die Staatsanwältin Andrea
Klammer. Außerdem sei der Versuch, eine Verschwörung der bulgarischen
Zuhälterszene zu konstruieren, ein Witz. Die Frauen hätten allesamt einen
eingeschüchterten Eindruck gemacht. "Auch das passt in das Bild", meinte die
Staatsanwältin.
Zwei Slowakinnen nach Östereich gebracht
Der Bosnier wurde
für schuldig befunden, im September 2004 zwei Slowakinnen nach Österreich
gebracht zu haben. Darüber hinaus habe er sie dazu gezwungen, für ihn als
Prostituierte zu arbeiten. Er habe ihnen eine Wohnung besorgt, ihnen
erklärt, wie viel sie verlangen sollen und wie sie sich bei einer
Polizeikontrolle zu verhalten haben.
Laufende Einnahmen
Außerdem hatte er sich mit dem zweiten
Angeklagten, einem 50-jährigen Tiroler, aus der Prostitution der Frauen eine
fortlaufende Einnahme verschafft. Dabei habe er einen großen Teil des von
den Frauen verdienten Geldes für sich in Anspruch genommen, betonte Klammer.
Einheimische war vorbestraft
Der einschlägig vorbestrafte
35-jährige Einheimische habe die Frauen durch gefährliche Drohungen zur
Abgabe von "Standplatzgebühren" gezwungen. Die Bulgarin, die selbst als
Prostituierte gearbeitet hatte, habe insofern zur Zuhälterei beigetragen,
indem sie den Frauen Anweisungen über die Höhe der "Standplatzabgaben"
gegeben habe. Teilweise habe aber auch sie Geld von den Frauen kassiert,
erklärte Richterin Verena Offer.