Pärchen angezeigt
Wirbel um Sex mitten in Innsbruck
04.09.2008
Nach lustvollen Minuten am Landhausplatz wurden ein Innsbrucker und seine Freundin wegen öffentlicher geschlechtlicher Handlungen angezeigt.
In einer pikanten Causa ermittelte die Innsbrucker Polizei in den letzten Tagen auf Hochtouren: Ein zuerst unbekanntes Pärchen zelebrierte am 20. August einen öffentlichen Liebesakt. Besonders delikat: Das Schauspiel spielte sich mitten in Innsbruck, nur wenige Meter vom Tiroler Landhaus entfernt auf den südseitigen Stufen des Denkmals am ehrwürdigen Eduard-Wallnöfer-Platz ab.
Unübersehbar
Was das zeigefreudige Pärchen im Rausch der
Hormone vergessen haben dürfte: Direkt neben dem Denkmal befinden sich
zahlreiche Büros, unter anderem jene der Tiwag. „Das Delikt passierte um
15.30 Uhr, da dürfte jemand von den Büros nebenan gedacht haben, das glaubt
mir niemand und hat dann zum Fotoapparat gegriffen“, erzählt Chefinspektor
Franz Bernsteiner.
Strafbar
Die Fotos landeten schnell im Internet und schließlich
bei der Polizei. Und da öffentliche geschlechtliche Handlungen nach Paragraf
218 des Strafgesetzbuches verboten sind, begannen die Beamten mit den
Ermittlungen zum öffentlichen Liebesakt.
Wiederholungstäter
Dass das Pärchen nicht zum ersten Mal
öffentlich seine Liebe bezeugte, führte schließlich zu seiner Ausforschung.
„Tage zuvor ist ein Paar am Bahnhof in ähnlicher Stellung auffällig
geworden. Jemand hat die Polizei gerufen, die beiden wurden einvernommen“,
so Bernsteiner. Bald stellte sich heraus, dass das Liebespaar vom Bahnhof
auch jenes vom Denkmal am Landhausplatz ist. Es handelt sich um einen
29-jährigen Mann aus Innsbruck und eine 30-jährige Salzburgerin.
Gefängnis
Den beiden dürfte die Lust nun vergangen sein.
Denn sie könnten sich nun wegen Verdachts öffentlicher geschlechtlicher
Handlungen vor Gericht verantworten müssen. Der Strafausmaß reicht „bis zu
sechs Monaten Haft oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen“, so
Bernsteiner. Nach dem Abschluss der Ermittlungen wird Anzeige erstattet,
danach liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet, ob
Anklage erhoben wird oder nicht.
Fälle dieser Art geschehen in Innsbruck aber selten, will Franz Bernsteiner beruhigen. „Wenn so etwas passiert, ist das Interesse aber immer enorm“, schmunzelt er.