Noch ein Prozesstag in Innsbruck - für Vater wird es eng
Tränen und Schwüre versus harte Fakten und Indizien: Wie geht es aus? Auf welcher Seite steht die Wahrheit? Im Fall des kleinen Leon, der in der Kitzbüheler Ache ertrank oder getötet wurde, steht das ganze Land vor einem Psycho-und Kriminalrätsel der heftigsten Sorte:
Kann es tatsächlich sein, dass ein liebender Vater - das betont der angeklagte, in Tirol lebende Deutsche Florian A.(39) im Gerichtssaal immer wieder - seinen schwer behinderten Sohn, der aufgrund eines Gendefekts nie Ruhe fand und in der Nacht alle zehn Minuten schreiend aufwachte, tötete bzw. ertränkte bzw. damit "erlöste". Oder war es doch, wie er fast flehentlich aussagt, ein unbekannter Räuber in einem Hoodie-Pullover der ihn beim Spaziergehen im August 2022 in der Dunkelheit überfiel und beraubte und mit einer massiven Hugo-Frizzante-Flasche (die dabei zu Bruch ging) k.o. schlug, worauf der Vater eine Stunde ohnmächtig am Boden lag, während der 6-Jährige - der angeblich eine absolute Affinität zum Wasser hatte -sich aus dem Kinderbuggy räkelte, die Wiese hinunter zum Ufer lief, spielte oder stolperte und in der Ache ertrank?
Videoaufnahmen zeigen Flasche im Buggy
Seine Frau und Leons Mutter, die am zweiten Prozesstag als Zeugin aussagt (aber nicht dabei war), hält eisern zum Angeklagten: "Ich stehe nicht zu meinem Mann, weil es mein Mann ist, sondern weil ich 1000-prozentig überzeugt bin"(dass er die Wahrheit sagt). Auch sie weint.
Die Ermittler dagegen präsentieren vor Gericht schwer Belastendes: So würden Videoaufnahmen zeigen, dass sich im Kinderbuggy eben jene Frizzante-Flasche befand, die A. zum rein erfundenen Überfallort mitbrachte. Das geraubte Handy wiederum lag in einem nahen Mistkübel, ohne DNA eines Fremden darauf und: Der per App mitlaufende Schrittzähler endete um Punkt 3.34 Uhr -danach wurde kein Schritt mehr gezählt, also lief auch niemand mit dem Smartphone weg. Bis 4.40 Uhr war Leons Vater danach angeblich außer Gefecht - was laut Gutachten nicht mit den leichten Rissquetschverletzungen am Kopf in Einklang zu bringen ist. Wohl aber passt es zu der letzten Google-Suche des Fitnesstrainers mit dem verräterischen Adjektiv "ohnmächtig". Motiv für den inszenierten Raub und die Tötung des Buben: Die Familie fand keinen Kindergartenplatz. Letzter Verhandlungstag und Urteil, das bis zu lebenslang lauten kann, folgt am 1. August. Es gilt die Unschuldsvermutung.