6 Monate Haft
Tirolerin (20) "aus Spaß" in Kopf geschossen
03.04.2017Mann zu 18 Monaten teilbedingter Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt.
Mit einer 18 Monate teilbedingten Haftstrafe hat am Montag am Innsbrucker Landesgericht der Prozess gegen einen 37-Jährigen geendet, der einer 20-Jährigen mit einer umgebauten Schreckschusspistole in den Kopf geschossen und sie damit schwer verletzt hatte. Von den 18 Monaten wurden sechs Monate als unbedingte Haftstrafe festgesetzt. Dazu kamen 5.100 Euro Teilschmerzensgeld.
Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Es sei "inakzeptabel", dass jemand mit einer Waffe "herumfuchtele", sagte der Richter unter anderem in seiner Urteilsbegründung.
Die Anklage hatte dem Mann den Tatbestand der schweren Körperverletzung vorgeworfen. Die Sache sei zwar "noch mal recht gut ausgegangen". Es habe darüber hinaus auch keinen Streit und keine Auseinandersetzung gegeben. Da die Waffe aber angesetzt und abgedrückt wurde, sei von einem "grob fahrlässigen Verhalten" auszugehen.
Der 37-Jährige hatte sich in einer früheren Verhandlung damit verantwortet, dass er der Frau die Waffe "aus Spaß" angesetzt habe. Er "habe nicht schießen wollen".
In der Wohnung, in der später der Schuss gefallen ist, habe man Alkohol getrunken, führte das Opfer am Montag vor Gericht aus. "Wir waren angetrunken, jedoch nicht sturzbetrunken", betonte sie. Der Angeklagte habe eine Waffe dabeigehabt, später das Magazin herausgenommen und ihr die Waffe gezeigt, so das Opfer. Es sei zu einer Blödelei gekommen, im Zuge derer sie meinte, dass der Angeklagte "graue Haare" habe. Der 37-Jährige sagte laut Aussagen des Opfers daraufhin, dass sie "scheiße" sei. Danach habe er ihr die Waffe auf die Stirn gesetzt. Die Waffe sei vom Angeklagten gezogen worden, dann sei nur noch ein Knall gefolgt. "Ich schüttelte den Kopf, weil ich nichts mehr hörte", so die junge Frau. "Danach fiel ich auf die Knie", führte sie weiter aus. Durch die Tat verlor die 20-Jährige laut eigenen Angaben ihren Geruchssinn und habe nun mit "psychischen Problemen zu kämpfen".
Der am Abend der Tat mitanwesende Zeuge sagte aus, dass das "Magazin am Tisch lag". Er sei "betrunken, aber nicht stark betrunken" gewesen. Es habe sich um "Erotikspiele" gehandelt. Der Angeklagte habe die Waffe auf sie gerichtet und sei ihr "mit der Waffe über den Körper gefahren", so der Zeuge.