Im November 2008 wurde Kirstin R. am Fuß operiert. 24 Stunden später war sie tot. Nun klagen die Eltern der jungen Frau das Krankenhaus.
Die bildschöne 23-jährige Kirstin R. war blitzgescheit, sie absolvierte ihr WU-Studium in Mindestzeit, war sehr beliebt in ihrem Freundeskreis und stand am Beginn eines erfolgreichen Berufslebens. Bevor die junge Frau ihren ersten Job startete, wollte sie sich noch ihre schmerzhaften Senkfüße operieren lassen. Keine große Sache, ein Routineeingriff. Am 27. November 2008 legte sie sich ins Wiener Spital „Göttlicher Heiland“. Am nächsten Tag um 7.30 Uhr in der Früh wurde sie operiert, sechs Stunden später ins Zimmer zurückgebracht. Für einen einfachen Routineeingriff scheint das eine sehr lange Zeit zu sein. Am Abend wurde Kirstin – auf ihre Bitte hin – ein Schmerzmittel verabreicht.
Auch das ist Routine, nach einer Operation. Bei Kirstin indes führte das Mittel, das ihre Schmerzen lindern sollte, zum Tod. Am 29. November um 7.30 Uhr in der Früh verständigte das Krankenhaus Kirstins Eltern vom Tod ihrer geliebten Tochter.
Überdosierung löste Herzinfarkt aus
Kirstin sei an
einem Herzinfarkt gestorben, wurde den Eltern Patricia und Hans-Jürgen R.
gesagt. „Eine blutjunge, kerngesunde Frau kann doch nicht so plötzlich und
ohne Vorwarnung an einem Herzinfarkt sterben“, so die geschockten Eltern
konnten.
Laut Gutachten stellte sich später heraus, dass ihrer Tochter eine Überdosis Schmerzmittel verabreicht wurde. Die Medikamente (Dipidolor und Tramal) führten zu Atemstörungen, das Herz wurde daraufhin mangelhaft mit Sauerstoff versorgt, was den tödlichen Herzinfarkt auslöste.
„Das Krankenhaus soll Verantwortung tragen!“
Wer die
Verantwortung zu tragen hat, muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. Die
verzweifelten Eltern der Toten haben sich dem Verfahren angeschlossen und
vorige Woche einen Strafantrag gestellt. Über ihren Anwalt Sebastian
Lesigang lassen sie ÖSTERREICH ausrichten: „Wir haben das Liebste in unserem
Leben verloren und wollen dazu beitragen, dass so ein fataler Ärztefehler
nie wieder passiert. Wir wollen nicht einzelne Ärzte bestrafen, sondern
wollen, dass diese Schlamperei das Krankenhaus zu verantworten hat.“
Anwalt Sebastian Lesigang: „Dies ist erstmalig der erste Fall, dass ein Krankenhaus geklagt wird. Wir wollen verhindern, dass Organisationsmängel zum Tod eines Menschen führen.“