Grob fahrlässig
Tod in Wanne: Haftstrafe für Mutter
27.07.2010
Neun Monate bedingter Haft wegen Fahrlässigkeit – nicht rechtskräftig.
Ried, Ort/Innkreis. Der Fall erschütterte ganz OÖ: Denis ertrank im Mai in der Badewanne – am Geburtstag der Mutter Kerstin J.-W. und drei Tage vor dem Muttertag. Jetzt stand die Alleinerziehende (24) vor dem Landesgericht Ried im Innkreis. Sie wurde der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagt.
Hitzeschock
Staatsanwalt Franz Joseph Zimmer warf der Frau vor,
dass sie ihren Sohn allein in der Wanne sitzen ließ. Das sei „grob
fahrlässig“ gewesen, vor allem weil bekannt war, dass die Armatur leicht auf
extreme Temperaturen eingestellt werden konnte. Der Bub habe das heiße
Wasser aufgedreht und einen Hitzeschock erlitten. Er sei umgekippt und
ertrunken. Die Mutter habe das nicht bemerkt, weil sie leicht alkoholisiert
eingeschlafen sei.
Die Frau bekannte sich schuldig
Die Verteidigung sprach von einer
„Verkettung unglücklicher Umstände“. Die Mutter habe wegen Grippe
Medikamente genommen und ein Glas Prosecco zum Geburtstag getrunken. Dann
habe sie mit dem Buben gebadet. Als sie aus der Wanne stieg, wollte das Kind
noch im Wasser spielen. Sie habe sich im Nebenzimmer hingesetzt, ihren Sohn
beobachtet. Dabei sei sie eingeschlafen. Währenddessen habe das Kind das
heiße Wasser aufgedreht.
Der Richter sprach der Frau, die nach wie vor psychologisch betreut wird, sein Beileid aus und verurteilte sie zu neun Monaten bedingter Haft. Nicht rechtskräftig.