Hollabrunn

Todesschütze war zurechnungsfähig

23.04.2010

Ein 57-Jähriger erschoss am Bezirksgericht eine Angestellte.

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Zum Zeitpunkt der Abgabe eines tödlichen Schusses auf eine Gerichtsangestellte in Hollabrunn im Dezember 2009 war der Tatverdächtige zurechnungsfähig. Das gehe aus dem nun vorliegenden psychologischen Gutachten hervor, bestätigte Friedrich Köhl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg.

Laut Gutachten habe der mutmaßliche Täter, auch wenn er 2,8 Promille im Blut hatte, bei vollem Bewusstsein den Tod der 42-jährigen zweifachen Mutter herbeigeführt. Hingegen will Verteidigerin Christine Lanschützer, die auf massive Erinnerungslücken ihres Mandanten verwies, ein weiteres Gutachten in Auftrag geben.

Akt bei der Staatsanwaltschaft
Ein Prozess könnte noch vor dem Sommer stattfinden. Im Fall der Bewilligung eines weiteren Gutachtens würde sich der Termin verzögern. Laut Köhl befindet sich der Akt bei der Staatsanwaltschaft in der Enderledigung. In absehbarer Zeit werde daher ein Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft bzw. das Justizministerium erstattet.

Am 16. Dezember war der Verdächtige, ein Mittelschullehrer und Künstler (57), ins Bezirksgericht Hollabrunn gekommen, um nach damaligen Polizeiangaben die in seinem abgeschlossenen Scheidungsverfahren zuständige Richterin aufzusuchen, weil er sich ungerecht behandelt fühlte. Die 42-jährige leitende Gerichtsangestellte war ihm dabei in den Weg gekommen und versuchte, ihn zu beruhigen. Daraufhin soll der Mann seine Waffe gezogen und die Frau mit einem Kopfschuss getötet haben. Die Bluttat löste in der Folge eine österreichweite Diskussion um die Sicherheit in Bezirksgerichten aus.

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