Beiden Angeklagten war schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen und pornografische Darstellung Minderjähriger vorgeworfen worden.
Eisenstadt. Am Landesgericht Eisenstadt sind am Dienstag in einem Missbrauchsprozess gegen einen 43-jährigen Burgenländer und eine 21-jährige Niederösterreicherin Haftstrafen verhängt worden. Die beiden, die kein Paar sind, sollen sich jeweils an ihren eigenen Töchtern vergangen und Missbrauchsdarstellungen angefertigt haben. Verhandelt wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Der Mann wurde zu acht Jahren unbedingter Haft verurteilt, auch wird er in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Sein Urteil ist bereits rechtskräftig. Das nicht rechtskräftige Urteil für die Frau fiel mit zwei Jahren unbedingt deutlich niedriger aus, da ihr Geständnis reumütiger und sie selbst einsichtiger gewirkt habe, hieß es in der Urteilsbegründung. Auch sei die Initiative für die Taten von ihm ausgegangen. Die Niederösterreicherin sei von dem Verurteilten manipuliert und zu den Straftaten angestiftet worden, erklärte Gerichtspräsident Karl Mitterhöfer.
Tatzeitraum betrifft die Jahre 2021 und 2022
Beiden Angeklagten war schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen und pornografische Darstellung Minderjähriger vorgeworfen worden, dem Mann außerdem schwerer sexueller Missbrauch einer wehrlosen und psychisch beeinträchtigten Person, Blutschande und der Verkauf von Drogen. Die Vorwürfe gegen die Niederösterreicherin bezogen sich auf ihre dreijährige Tochter. An ihr soll sich auch der Mann vergangen haben. Der Tatzeitraum betrifft die Jahre 2021 und 2022.
Um die minderjährigen Opfer und die 21-jährige Zweitangeklagte, die zum Tatzeitpunkt junge Erwachsene war, zu schützen, schloss der Schöffensenat unter der Leitung von Richterin Birgit Falb gleich zu Beginn des Prozesses die Öffentlichkeit aus. Schon die Anklage wurde ohne Zuschauer vorgetragen.
Vorgeworfenen Taten in Einvernahme verharmlost
Der 43-Jährige aus dem Bezirk Oberwart und die Niederösterreicherin saßen seit vergangenem Dezember in Untersuchungshaft. Ermittler waren im Zuge der Auswertung von Bildern sexuell missbrauchter Kinder in einem anderen Fall auf sie gestoßen. In ihren anfänglichen Einvernahmen bestritten sie laut Staatsanwaltschaft die ihnen vorgeworfenen Taten und verharmlosten diese. Beim Prozess war die Frau geständig, der Mann teilgeständig.
Sein Verteidiger betonte in seinem Schlussplädoyer, dass dieser selbst für eine Einweisung sei. "Seine Chance als Mensch ist, dass er eine Therapie bekommt", sagte er. Die Staatsanwältin vermisste beim 43-Jährigen Reue, woraufhin dieser meinte: "Es tut mir sehr wohl leid und ich kämpfe sehr wohl damit."
Die Zweitangeklagte hatte um ein mildes Urteil gebeten. "Es war ein sehr großer Fehler, den man einfach nicht rückgängig machen kann. Das ist unverzeihlich", sagte sie.