Fall Elmo

Tödliche Hunde-Attacke: Statt Haft nur Geldstrafe

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Die Strafe gegen die Hundehalterin Kerstin N., deren Listenhunde (unter ihnen Elmo) eine Joggerin zerfleischten, wurde überraschend deutlich reduziert.

Oberösterreich. Am 7. März wurde die Hundehalterin Kerstin N. (38) wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt – ihre drei American Staffordshire hatten im Oktober 2023 eine Joggerin in Naarn (Bezirk Perg) angegriffen und totgebissen. Das rechtskräftige Urteil lautete 15 Monate Haft, fünf davon unbedingt.

Nachträgliche Strafmilderung

Der unbedingte Teil der Strafe ist nun auf Grund einer nachträglichen Strafmilderung in eine Geldstrafe umgewandelt worden, wie "ORF Oberösterreich" unter Berufung auf Walter Eichinger, Sprecher des Landesgerichts Linz berichtet. Demnach bleibt die Bewährungsstrafe aufrecht.

Wie die "OÖN" berichten, muss die Verurteilte damit nicht in Haft, sondern 1.800 Euro zahlen. Bei dem Betrag handelt es sich um 300 Tagessätze. Diese sind aufgrund der schwachen finanziellen Lage der Verurteilten mit sechs Euro festgelegt worden.

Laut Eichinger seien die Entschädigungsansprüche an die Opferfamilie (40.000 Euro) sowie die Kosten für deren Rechtsvertretung von der Versicherung der Hundehalterin bezahlt worden. Gegen die Strafmilderung habe es seitens der Staatsanwaltschaft keine Einwände gegeben. Die verurteilte Hundehalterin sei unbescholten und von Anfang an geständig gewesen.

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