Nach versuchtem Mord und Raub an 83-Jähriger.
Nach einem tödlichen Überfall auf eine 83-jährige Pensionistin in Wörgl im Oktober des vergangenen Jahres ist am Dienstag eine 50-jährige Frau am Landesgericht Innsbruck in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Die Betroffene war zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig, ihr konnten daher der versuchte Mord und der Raub nicht vorgeworfen werden. Das Urteil war rechtskräftig.
Die 50-jährige Serbin soll die 83-Jährige in ihrer Wohnung in Wörgl überfallen und dabei durch Fußtritte gegen den Kopf schwer verletzt haben. Das Opfer war rund drei Wochen später im Krankenhaus verstorben. Die Pensionistin erlag letztendlich einem Herzinfarkt. Die Staatsanwältin hatte auf Basis eines psychiatrischen Gutachtens, das der 50-Jährigen Zurechnungsunfähigkeit bescheinigte, die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Die Geschworenen stimmten dem zu.
Die 50-Jährige räumte vor dem Geschwornengericht zwar ein, in der Wohnung des Opfers gewesen zu sein und auch Schmuck und ein Parfum gestohlen zu haben. Töten habe sie die 83-Jährige jedoch nicht wollen, beteuerte die Serbin. In der Wohnung sei es zu einem Streit gekommen, woraufhin die Pensionistin mit Handtaschen nach ihr geschlagen habe. "Die Frau ist dabei zu Boden gestürzt und hat sich am Kopf verletzt", verteidigte sich die 50-Jährige. Als die Polizei, die kurz zuvor von der 83-Jährigen alarmiert worden war, vor der Tür stand, sei sie in Panik geraten. "Weil ich sehen wollte, ob die Frau noch lebt, habe ich mit meinem Fuß gegen ihren Kopf gestoßen", sagte die Frau.
Staatsanwältin Erika Wander verwies jedoch auf Widersprüche zwischen den Aussagen der 50-Jährigen und dem gerichtsmedizinischen Gutachten. Gerichtsmediziner Walter Rabl stellte bei seiner Untersuchung des Opfers "zumindest sechs unterschiedliche Einwirkungen auf den Kopf" fest. Diese könnten beispielsweise durch den Stöckel eines Schuhs zugefügt worden sein, meinte Rabl. Die Tritte müssen mit "massiver Wucht" durchgeführt worden sein, betonte der Gerichtsmediziner.
Der psychiatrische Sachverständige attestierte der Serbin in seinem Gutachten eine "schwere seelische Störung". "Man kann die Angeklagte jetzt nicht in die Freiheit entlassen und sich selbst überlassen", meinte der Gutachter auf Nachfrage des vorsitzenden Richters. Denn es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Beschuldigte auch in Zukunft wieder schwerwiegende Taten begehe.
Die Pensionistin hatte am Abend des 11. Oktober 2016 bei der Polizei angerufen und gemeldet, dass sich eine Frau in ihrer Wohnung befinde und sich eingesperrt habe. Als die Beamten eintrafen, fanden sie die Wohnung versperrt vor, nahmen aber schwere Atemgeräusche hinter der Tür wahr. Sie stiegen dann über den Balkon in die ebenerdige Wohnung ein und entdeckten das Opfer mit einer blutenden Kopfverletzung am Boden liegend.
Bevor die Polizisten eintrafen, hatte ein Zeuge beobachtet, wie eine Unbekannte die Wohnung der Pensionistin über den Balkon verlassen hatte. Im Zuge der Fahndung wurde rund zwei Stunden später die 50-Jährige festgenommen.