Fall Lisa-Maria Kellermayr

Tote Ärztin: Endlich Jagd auf Hass-Poster

05.08.2022

Justiz ermittelt in Zusammenarbeit mit deutschen Behörden gegen Hassposter.

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Wels. Endlich ermitteln die Behörden! Freitagfrüh gab es eine Hausdurchsuchung bei R. M. am Starnberger See in Bayern – der 59-jährige Beschuldigte aus dem Landkreis Starnberg in Deutschland soll einer der Hass-Poster gewesen sein, die Dr. Lisa-Maria Kellermayr monatelang Morddrohungen zugeschickt haben. Die deutsche Polizei bestätigt ÖSTERREICH die Hausdurchsuchung, Datenträger wurden mitgenommen.

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Hausdurchsuchung bei Verdächtigem R. M. in Oberbayern.

Erst am Donnerstag nahm die Staatsanwaltschaft Wels die Ermittlungen gegen die Hass-Poster wieder auf. In Zusammenarbeit mit deutschen Anklagebehörden. Zuvor hatte es schwere Kritik am Verhalten der österreichischen Behörden in dem Fall gegeben.

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Lichtermeer für tote Ärztin am Wiener Stephansplatz.

Streit in Regierung. Auch die Regierung stritt um die Schuldfrage – laut Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer habe die Polizei versagt. „Die Polizei muss in der Lage sein, das zu verfolgen“, sagte sie im ZiB-Interview. Wenig später nahm Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) die Polizei in Schutz – „viele haben sehr viel unternommen“.

Strafrechtlerin kritisiert langes Warten

Bis zu 10 Jahre Haft. Den Peinigern von Kellermayr – der eine aus Oberbayern, ein weiterer in Berlin aus der rechten Szene – drohen bis zu 10 Jahre Haft, denn ihre Hassbotschaften hatten den Selbstmord der 36-jährigen Ärztin zur Folge. „Mit dem Suizid haben sich die Zuständigkeiten geändert“, stellt der leitende Staatsanwalt, Christian Hubmer, klar. Den OÖN sagte er: „Die inländische Gerichtsbarkeit ist damit wieder gegeben.“

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Der leitende Staatsanwalt Christian Hubmer.

Scharfe Kritik. Das erzürnt die Wiener Strafrechtsprofessorin Ingeborg Zerbes. Sie übt Kritik an den Strafverfolgungsbehörden. Weil Kellermayr schon seit Herbst vom deutschen Verdächtigen C. W. massiv bedroht wurde, hätte man im Inland ein Verfahren wegen beharrlicher Verfolgung nach 107a StGB einleiten müssen. „Die Ärztin wurde in ihrer Lebensführung nachhaltig beeinträchtigt, das liegt auf der Hand“, so Zerbes. Ab da hätten Behörden handeln müssen.

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