Wien
Tote Kirstin: Nur Geldstrafe
16.07.2013Mit einem milden Urteil endete der Prozess um die tote Studentin Kirstin (23).
Was muss eigentlich noch alles passieren? Eine junge gesunde Frau stirbt nach einem Routine-Eingriff in einem Krankenhaus. Im Verfahren bescheinigen zwei Gutachter einem Verantwortlichen schwerwiegendste Verstöße gegen alle Regeln der Kunst. Und dann bekommt einer von zwei angeklagten Medizinern eine Geldstrafe, das Spital geht ungeschoren aus der unappetitlichen Sache hervor.
So bleibt Kirstins Tod praktisch ungesühnt. Ein echter Schlag ins Gesicht der trauernden Eltern, die bis heute den Verlust ihrer bildhübschen und blitzgescheiten Tochter nicht verwunden haben.
Kirstin wurde 23 Jahre alt. Eine große wissenschaftliche Karriere stand ihr bevor. Sie wollte sich im Krankenhaus Göttlicher Heiland nur die oft schmerzenden Senkfüße richten lassen. Ein harmloser Eingriff, der in Österreich jeden Tag dutzendfach erfolgreich ausgeführt wird.
Die junge Studentin hat nach der OP Schmerzen, wird regelrecht mit Medikamenten vollgepumpt: „Sie hat eine Summe von Opioiden bekommen, die für sich eine toxische Wirkung gehabt haben“, sagte die Gutachterin Sylvia Fitzal.
6.300 Euro Strafe für
ein Menschenleben
Der Pharmakologe Gerald Zernig ergänzte: „Sie hat den Wirkstoff Piritramid in einem Ausmaß erhalten, das eindeutig im letal-toxikologischen Bereich lag.“ Das Herz der Studentin blieb für immer stehen.
Das Gericht sprach den Turnusarzt der fahrlässigen Tötung schuldig, allerdings nicht unter gefährlichen Verhältnissen. Er bekam eine Geldstrafe über 6.300 Euro. Der Operateur wurde freigesprochen, ebenso das Krankenhaus. Die Eltern erhalten 45.000 Euro Schmerzensgeld.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.