Tierquäler-Prozess:

Toten Hund in Graben "entsorgt"

30.07.2014

Das Duo (18 und 16) fasste drei bzw. zwei Monate bedingte Haft aus (nicht rechtskräftig).

Zur Vollversion des Artikels
Zur Vollversion des Artikels

Richter Harald Friedrich sprach am Mittwoch im Bezirksgericht Weiz von „einem gewissen Maß an Grausamkeit und fehlendem Mitgefühl“.

Die Vorgeschichte: Die beiden Freunde hatte im März dieses Jahres bei einem Discobesuch die Enkelin (17) von Hundebesitzer Walter Hirzer (75) kennengelernt, übernachteten mit ihr in dessen Haus in Ludersdorf.

Kopf eingeschlagen. In der Nacht soll es sich dann so zugetragen haben (es gilt die Unschuldsvermutung): Die beiden schlichen sich zum 30 Monate alten Trux, spuckten ihn an, traten auf ihn ein und sollen ihm dann mit einer Axt den Kopf eingeschlagen haben.

"Wir haben ihn getreten, aber nicht erschlagen"
Vor Gericht waren der 16- und 18-Jährige teils geständig: „Wir haben ihn getreten, aber nicht erschlagen.“

Weggeworfen. Tage später fand der Pensionist seinen Liebling in einem Straßengraben. Dort soll ihn das Duo „entsorgt“ und einen Unfall vorgetäuscht haben. In der Früh jedenfalls gab das Duo an: „Wir wissen nicht, wo der Dackel ist!“

Walter Hirzer erstattete Anzeige: „Die Verletzungen passten nicht zu einem Unfall.“ Erst zwei Monate später wurden die beiden Verdächtigen überführt.
Vor Gericht entschuldigte sich einer der beiden bei Hirzer, die Verhandlung selbst fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Duo muss sich nun auch einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen.

Neuer Hund. Hirzer: „Ich hab jetzt seit zwei Wochen wieder einen neuen Hund, einen Rauhaardackel, er heißt Bautz. Das hilft mir ein bisschen über den Verlust hinweg, obwohl man das nicht vergessen kann.“

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel